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Flüchtlinge: Ist jeder vierte positive Asylbescheid fehlerhaft?

Flüchtlinge

Ist jeder vierte positive Asylbescheid fehlerhaft?

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    Viele Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind wohl falsch.
    Viele Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind wohl falsch. Foto: Nicolas Armer, dpa (Symbolbild)

    Ist jeder vierte positive Asylbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge falsch? Erste, allerdings noch vorläufige Zahlen aus dem Haus von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) legen diesen Verdacht nahe. Wie aus einer Antwort seines Ministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervorgeht, die unserer Berliner Redaktion vorliegt, hat das Bundesamt bislang 905 positive Asylentscheide aus den Jahren 2015 und 2016 noch einmal überprüft und dabei festgestellt, dass etwa jeder vierte Bescheid nicht korrekt war.

    Bisher wurden 905 Asylbescheide geprüft - und jeder vierte ist fehlerhaft

    Als Folge des Falles Franco A., dem es als Bundeswehrsoldat gelungen war, mit einer gefälschten Identität vom Bundesamt als Bürgerkriegsflüchtling aus Syrien anerkannt zu werden, hatte de Maizière eine vorzeitige Überprüfung versprochen. Mehr als 100.000 Bescheide, die auf dem Höhepunkt der Flüchtlingswelle im schriftlichen Verfahren ausgestellt wurden, ohne dass die Antragsteller persönlich gehört wurden, sollten sofort neu bearbeitet werden.

    Abgeschlossen wurden davon bislang 905 Fälle. Im zweiten Quartal des vergangenen Jahres wurde danach in 20,6 Prozent der Fälle ein positiver Bescheid widerrufen, im dritten Quartal sogar in 33,3 Prozent der Fälle. Gründe für den Widerruf können unter anderem die dauerhaft verbesserte Sicherheitslage im Herkunftsland sein oder aber auch die Tatsache, dass ein Antragsteller in der Zwischenzeit eine Straftat begangen hat.

    Die hohe Zahl an offensichtlich falschen positiven Bescheiden wollte das Innenministerium nicht kommentieren. Aufgrund der geringen Zahl an Entscheidungen sei „noch keine dezidierte Einschätzung möglich“, hieß es. Jedem abgelehnten Asylbewerber stehe der Rechtsweg offen.

    Lesen Sie hier unseren Kommentar: Fehler bei Asylbescheiden müssen korrigiert werden

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