Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) kündigte am Donnerstag die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für die sogenannte Quellen-TKÜ zum Aufzeichnen von Internet-Kommunikation beim Bundeskriminalamt (BKA) an.
Die Bundesländer seien eingeladen, sich daran zu beteiligen, sagte Friedrich in Berlin nach einer Telefonkonferenz mit seinen Kollegen aus den Ländern. Mehrere Bundesländer kündigten bereits Unterstützung an. Darüber hinaus soll ein Expertengremium eingerichtet werden, das die bisher benutzte Software von privaten Anbietern überprüft und zertifiziert.
Die Innenminister reagierten damit auf Forderungen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), aber auch aus den Ländern und der Opposition, die umstrittene Trojaner-Software nicht privaten Herstellern zu überlassen. Der Kern der benutzten Software, der sogenannte Quellcode, ist den staatlichen Stellen angeblich bisher nicht bekannt. Missbrauch durch zusätzliche Funktionen konnte deshalb nicht ausgeschlossen werden.
Die Justizministerin hält aber die Ankündigungen der Innenminister nicht für ausreichend. Dies sei bestenfalls ein erster Schritt. "Es ist überfällig, dass der Staat künftig den Grundrechtsschutz nicht mehr faktisch in die Hände privater Programmierer legen wird", sagte sie. Eine koordinierte Aufklärung von Bund und Ländern über möglichen Missbrauch der bisher eingesetzten Software fehle nach wie vor.
Friedrich betonte, dass die Überwachung von Internet- Kommunikation im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität unverzichtbar bleibe. Es gebe aber "keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass andere Daten abgefragt wurden". Auch der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, der hessische Ressortchef Boris Rhein (CDU) sagte, innerhalb der gesetzlichen Grenzen sei dieses Vorgehen auch in Zukunft "absolut notwendig, um Terrorismus und Schwerkriminalität effektiv bekämpfen zu können".
Über die Kosten der geplanten Maßnahmen machte Friedrich keine Angaben, betonte aber: "Wir werden sicher zusätzliche Experten einstellen müssen." Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) sagte nach der Konferenz: "Wir werden selbstverständlich weiter sicherstellen, dass wir mit einer entsprechenden Software ausschließlich den rechtlich vorgegebenen Rahmen nutzen."
Das Bundesverfassungsgericht hat der Überwachung von Computern enge rechtliche Grenzen gesetzt. Die Online-Durchsuchung eines Rechners ist nach einem Urteil aus dem Jahr 2008 nur bei konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter zulässig. (dpa)