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Leitartikel: Härtere Strafen: Ein Jahr Gefängnis schreckt keinen Einbrecher ab

Leitartikel

Härtere Strafen: Ein Jahr Gefängnis schreckt keinen Einbrecher ab

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    Der Staat will Einbrecher härter bestrafen.
    Der Staat will Einbrecher härter bestrafen. Foto: Daniel Maurer (dpa)

    Die hohe Zahl der Einbrüche in Deutschland ist ein Großproblem der inneren Sicherheit. Einbrüche treffen die Opfer ins Mark. Die Täter dringen dort ein, wo man sich geborgen fühlte. Einbrecher stehlen den Menschen nicht nur Geld und Wertsachen, sie stehlen ihnen auch ihr Sicherheitsgefühl und verletzen ihre Intimsphäre. Und das wirkt bei vielen schwerer als der materielle Verlust.

    Dass sich die Situation im vergangenen Jahr statistisch etwas entspannt hat, ist kein Grund zur Entwarnung. Denn erstens liegt die Zahl der Einbrüche mit rund 151000 immer noch deutlich höher als zehn Jahre zuvor: 2006 wurde nur rund 106000-mal eingebrochen. Zweitens sind die Täter zuletzt immer brutaler vorgegangen und schreckten auch nicht davor zurück, Wohnungsinhaber zu töten. Und drittens wird nach wie vor nicht einmal jeder fünfte Einbruch aufgeklärt. Im vergangenen Jahr lag die Quote in Bayern bei 18,9 Prozent – einer der bundesweiten Spitzenwerte.

    Strafen gegen Einbrecher müssten noch härter ausfallen

    Angesichts dieser Ausgangslage war es höchste Zeit, dass sich die Politik endlich einmal wieder ernsthaft mit dem Thema beschäftigt hat. Es spricht für die Kompetenz der bayerischen Staatsregierung in puncto innere Sicherheit, dass die Initiative vom Freistaat ausging. Aber wie ist die nun vom Kabinett auf den Weg gebrachte Gesetzesänderung zu bewerten?

    Die Strafverschärfung auf mindestens ein Jahr Gefängnis für einen Einbruch in eine Privatwohnung gehört in die Abteilung kostenfreie Symbolpolitik. Wer glaubt, dass Mitglieder einer osteuropäischen Bande sich davon abschrecken lassen, liegt daneben. Zum einen, weil es auch nach bisheriger Rechtslage möglich war, solche Täter für zehn Jahre ins Gefängnis zu schicken. Zum anderen wissen diese Profis, dass sie selten erwischt werden.

    Für die praktische Arbeit der Polizei ist die andere Änderung wichtiger: Einbrüche in Wohnungen gehören nun zu jenen Delikten, bei denen die Ermittler unter bestimmten Bedingungen die Vorratsdatenspeicherung nutzen dürfen. Bislang ist dieser Zugriff nur bei schweren Straftaten wie Mord, Vergewaltigung oder Bildung einer Terrorgruppe möglich. Noch besser wäre es zwar gewesen, wenn sich die Große Koalition dazu durchringen hätte können, dass die Fahnder auch die Inhalte von Telefonaten und Mails Verdächtiger überwachen dürfen. Aber immerhin. Das Instrument könnte helfen, mehr Täter zu fassen und Hintermänner zu entlarven.

    Staat sollte mehr in den Schutz vor Einbrechern investieren

    Um aber durchgreifende Erfolge im Kampf gegen Einbrecher zu erzielen, muss mehr passieren. Der Staat muss Investitionen in Sicherheitstechnik stärker fördern; nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter sollten Prämien für die Einbruchsicherung erhalten. Die Polizei muss sich noch besser organisieren und Einbruchdiebstähle in Spezialeinheiten systematisch analysieren.

    Die Einbruchs-Prognose-Software, die in Bayern eingesetzt wird, hat sich hier teils als gutes Hilfsmittel erwiesen. Zur Abschreckung müssen mehr Streifen auf die Straße. Das heißt: Die Polizei braucht mehr Personal und bessere technische Ausstattung. Problem: Diese Maßnahmen kosten im Gegensatz zu Gesetzesänderungen Geld.

    Doch diese Investitionen im Kampf gegen Einbruchskriminalität sollte sich der Staat leisten. Erst dann zeigt sich nämlich, ob die innere Sicherheit nur ein billiger Wahlkampfschlager oder ein echtes Anliegen ist. Die Politiker sollten eines bedenken: Wenn das Gefühl der Bedrohung durch ausländische Banden steigt, wenn das Sicherheitsgefühl leidet und gleichzeitig der Staat hilflos und schwach wirkt, dann treibt das die Menschen zu populistischen und extremen Parteien. Die Regierenden sollten daher alles tun, um dieses schleichende Gift der Unsicherheit zu bekämpfen.

    Mehr zum Thema Einbruch und Einbruchsschutz lesen Sie in unserem Einbruchsradar (hier klicken).

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