Jeder kennt es: Sobald man bei der weltgrößten und mit Abstand meistgenutzten Suchmaschine Google einen Begriff, ja sogar nur einen Buchstaben eingibt, erhält man eine Liste mit Vorschlägen für verwandte Suchvorgänge. Genau das ist für Bettina Wulff der Stein des Anstoßes. Gibt man nämlich ihren Namen ein, so erscheinen automatisch die Begriffe "Prostituierte" und "Escort". Nun will sie Google auf dem Rechtsweg dazu verpflichten, dies in Zukunft zu verhindern.
Keine Meinungsbekundung des Unternehmens
Kay Oberbeck, Sprecher von Google Deutschland, sieht das im Gespräch mit Augsburger Allgemeine Online allerdings ganz anders. Schon die Bezeichnung "Vorschläge" für die Begriffe, die Google neben dem eingegebenen Suchbegriff anzeigt, bereitet ihm Bauchschmerzen: "Die Schlagworte sind keine Vorschläge, die Google seinen Usern macht. Wir geben lediglich zu einem bestimmten Suchwort die Worte an, die am häufigsten in Verbindung damit eingetippt werden." Es gehe also nicht um eine Meinungsbekundung seitens des Unternehmens, sondern um eine neutrale Wiedergabe der häufigsten Suchanfragen, sagt Oberbeck. Ein Algorithmus aktualisiere schließlich in unregelmäßigen Abständen - abhängig von der Beliebtheit eines Suchwortes - die Begriffe fürs Auto-Vervollständigen.
Kein Anlass, die Begriffe zu blockieren
Natürlich habe Google die Möglichkeit, gewisse Begriffe zu blockieren, so der Google-Sprecher weiter. Dies geschehe vor allem bei pornographischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten. In der Causa Wulff sehe er dazu aber keinen Anlass: "Warum sollten wir das machen? Die Suchanfragen verweisen alle auf Artikel und Internetseiten, die vollkommen legal über die Vorgänge rund um den Rechtsstreit zwischen Frau Wulff und verschiedenen Medien berichten."
Sobald ein Medium per einstweiliger Verfügung verpflichtet wird, bestimmte Artikel oder Passagen offline zu nehmen, wird auch Google darüber unterrichtet. Die Suchanfragen, die auf den jeweiligen Artikel verlinken, werden dann auch bei Google aus dem Cache gelöscht. Kay Oberbeck: "Das geschieht in der Regel innerhalb weniger Stunden."
Fünf ähnliche Fälle in Deutschland
Auf Nachfrage bestätigte Oberbeck, es habe in Deutschland bis dato fünf Fälle gegeben, bei denen Google gezwungen werden sollte, Begriffe wie "Insolvenz" oder "Betrug" nicht mehr in Verbindung mit bestimmten Namen anzuzeigen. Der Konzern habe die Verfahren aber alle gewonnen.