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Entscheidung im Bundestag: Gentests an Embryonen bleiben erlaubt

Entscheidung im Bundestag

Gentests an Embryonen bleiben erlaubt

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    Mikroskopische Aufnahme einer menschliche Eizelle, in die zu Demonstrationszwecken eine Injektionsnadel eingeführt wird. (Archivbild)
    Mikroskopische Aufnahme einer menschliche Eizelle, in die zu Demonstrationszwecken eine Injektionsnadel eingeführt wird. (Archivbild) Foto: dpa

    Künstlich erzeugte Embryonen dürfen in Deutschland auch weiterhin vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf schwere Genkrankheiten untersucht werden. Der Bundestag stimmte am Donnerstag nach einer gefühlsgeladenen Debatte frei von jedem Parteienstreit für die begrenzte Zulassung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) – mit überraschend deutlicher Mehrheit. Bereits in der ersten Abstimmung gab es mit 306 von 596 Stimmen die erforderliche Mehrheit für die Freigabe der Tests.

    Der Fraktionszwang war für die Abstimmung aufgehoben worden. In der vierstündigen durch alle Parteien kontrovers und teilweise sehr emotional geführten Debatte hatten Gegner der PID, darunter SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles und der CSU-Abgeordnete Wolfgang Zöller, ein striktes Verbot gefordert. Sie warnten vor einer genetischen Qualitätskontrolle – die Tests würden zu einer Selektion führen. Diskriminierung von Behinderten und der Schutz der Menschenwürde waren Argumente, von einem „Dammbruch“ war vielfach die Rede.

    Embryonen würden als Sache behandelt, die zum Zwecke der Auswahl gezeugt würden, warnte Wolfgang Thierse (SPD). 228 Abgeordnete stimmten für ein Verbot.

    Die am Ende erfolgreichen Befürworter einer begrenzten Zulassung der PID, angeführt von der FDP-Abgeordneten Ulrike Flach und dem CDU-Mann Peter Hintze, waren dagegen der Ansicht, dass Paaren mit schweren Erbkrankheiten geholfen werden müsse. Betroffene Frauen sollten nicht ins Ausland oder später zu einer Abtreibung gezwungen werden. Vielmehr soll jetzt eine PID in Einzelfällen an ausgewählten Zentren möglich sein, nach Beratung und wenn eine Ethikkommission zustimmt. Es gehe um wenige hundert Fälle im Jahr, betonte Flach.

    Ein dritter Vorschlag, auf den 58 Stimmen fielen, sollte die Zulassung der PID noch stärker auf zu erwartende Tot- oder Fehlgeburten einschränken. Die Neuregelung war erforderlich, weil der Bundesgerichtshof 2010 entschieden hatte, dass die PID nach dem Embryonenschutzgesetz nicht verboten ist.

    Kirchen kritisieren Entscheidung

    Kritik gab es nach der Entscheidung vor allem von den Kirchen: Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, bedauerte: „Die Selektion von menschlichen Embryonen verstößt gegen das Achtungsgebot der Menschenwürde.“ Nikolaus Schneider, Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche, wertete die Freigabe als zu weit gehend.

    Beschwichtigend äußerte sich Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer. Er sagte, die strengen Bedingungen sollen eingehalten, die PID kein Routineverfahren werden: „Mit uns wird es kein Designerbaby geben.“

    Entwurf für Zulassung

    Entwurf für Verbot

    Entwurf für Verbot mit Ausnahmen

    Letzter Stand im Bundestag

    Ethikrat zur PID

    Wissenschaftsakademien zur PID

    Bischofskonferenz zur PID

    Ärztekammer zur PID

    Hebammenverband zur PID

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