Der Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen den terrorverdächtigen Soldaten Franco A. aufgehoben. Das beschloss der 3.Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Aus dem bisherigen Ermittlungsergebnis lasse sich der dringende Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nicht herleiten, teilte das Gericht mit.
Der Oberleutnant soll den ursprünglichen Vorwürfen zufolge gemeinsam mit Komplizen aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus einen Anschlag vorbereitet haben. Er soll im Besitz von Waffen und Sprengstoff gewesen sein. Den ersten Ermittlungen zufolge wollte er dabei den Verdacht auf Flüchtlinge lenken – und hatte sich daher unter falscher Identität selbst als Asylsuchender aus Syrien registrieren lassen. Obwohl er kein Arabisch spricht, hatte ihm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nach einer Anhörung auf Französisch Ende 2016 eingeschränkten Schutz gewährt. Franco A. bezog auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Der BGH erklärte, Franco A. werde zwar weiter durch verschiedene Ermittlungsergebnisse belastet. Es sei aufgrund von Unstimmigkeiten derzeit jedoch nicht in so hohem Maße wahrscheinlich, dass er tatsächlich ein Attentat vorbereitet habe, wie für einen dringenden Tatverdacht nötig wäre.
Dabei spiele auch eine Rolle, dass die bisherige monatelange Untersuchungshaft auf eine mögliche Strafe anzurechnen wäre. Der damals 28 Jahre alte Franco A. war am 26.April in Untersuchungshaft genommen worden. Ein zweiter Soldat war bereits im Sommer wieder entlassen worden. Beide waren im elsässischen Illkirch stationiert. In der Kaserne in Illkirch wurden Hakenkreuz-Kritzeleien gefunden, an Wänden hingen „Wehrmachts-Souveniers“. Die Ermittlungen gegen die Soldaten hatten auch Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) unter Druck gebracht. (dpa)