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Klarstellung der EU-Kommission: Entwarnung für das Ehrenamt

Klarstellung der EU-Kommission

Entwarnung für das Ehrenamt

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    Ein Feuerwehrwagen.
    Ein Feuerwehrwagen. Foto: Alexander Kaya

    Die EU-Kommission hat jetzt in einer Stellungnahme klargestellt, dass es derzeit keinen Vorschlag gibt, die bestehenden Regeln der EU-Arbeitszeitrichtlinie zu ändern. Auch eine Höchstgrenze von 48 Arbeitsstunden für die Freiwillige Feuerwehr sei nicht vorgelegt worden.

    Der CDU-Sozialpolitiker und Europa-Abgeordnete Thomas Mann gab sich bereits erleichtert und meinte, die Kommission habe „den Flächenbrand der Verunsicherung in letzter Minute erstickt“. Allerdings lässt die unter dem Druck der öffentlichen Berichterstattung zustande gekommene Stellungnahme der Kommission viele Fragen offen. So wird lediglich bestritten, dass es „derzeit“ einen gesetzlichen Vorstoß zur Einbeziehung ehrenamtlicher Tätigkeiten in die Arbeitszeitregelungen gibt.

    Gesundheitsschutz für Feuerwehren

    Davon war allerdings auch nie die Rede. Tatsächlich hatte Sozialkommissar Laszlo Andor entsprechende Überlegungen für die ab Herbst anstehende Reform angekündigt. Dafür sprechen auch die „allgemeinen Prinzipien“, die Brüssel nunmehr erstmals offiziell macht und die sich wie Leitlinien einer künftigen Gesetzgebung lesen. So könne die „Arbeit der Feuerwehren körperlich sehr anstrengend, gefährlich und stressig“ sein. Deshalb müsse „ein entsprechender Gesundheits- und Sicherheitsschutz gewährleistet“ werden. Da sich die Rechtslage der Freiwilligen Feuerwehren in den 27 Ländern unterscheide, sollten „die EU-Arbeitszeitregeln die tatsächliche Situation in den Mitgliedstaaten und den dort gegebenen Einsatzbedingungen berücksichtigen“.

    Auch wenn es also „derzeit“ noch keinen Gesetzesvorschlag gibt, so ist doch erkennbar, dass in der Kommission erste Grundgedanken für eine künftige Regelung heranreifen. Für die Träger ehrenamtlichen Engagements wäre eine Einbeziehung in die Arbeitszeitrichtlinie nur schwer zu verkraften. Sie befürchten, dass eine Anrechnung der Dienstzeiten auf die 48-Stunden-Woche zu erheblichen Kollisionen mit der hauptberuflichen Tätigkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen könne.

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