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G20-Gipfel: Die schwierigen Ermittlungen gegen die Gipfel-Randalierer

G20-Gipfel

Die schwierigen Ermittlungen gegen die Gipfel-Randalierer

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    Vor brennenden Blockaden: Randalierer in Hamburg.
    Vor brennenden Blockaden: Randalierer in Hamburg. Foto: Markus Scholz, dpa

    Die Bilder aus Hamburg gingen um die Welt: Rund um den G20-Gipfel am 7. und 8. Juli lieferten sich Gewalttäter und die Polizei Straßenschlachten im Schanzenviertel. Beobachter und Vertreter der Medien berichteten von einer neuen Dimension der Gewalt. Um die Täter zu ermitteln, wurde eine Sonderkommission der

    Der aktuelle Stand: „Es gibt 51 Haftbefehle. 36 Personen befinden sich in Untersuchungshaft, gegen 15 weitere Personen liegt ein Haftbefehl außer Vollzug vor. Das heißt, sie sind auf freiem Fuß, die Ermittlungen gegen sie gehen aber weiter“, sagte die Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft, Nana Frombach, unserer Zeitung.

    G20-Ausschreitungen: Taten lassen sich nur schwer Einzelpersonen zuordnen

    Erneut erweist es sich als äußerst schwierig, Taten, die aus einer Menschenmenge heraus begangen werden, Einzelnen zuzuordnen. Hinzu kommt, dass sich viele Demonstranten – längst nicht nur die Gewalttäter – vermummt hatten. Eine Untersuchungshaft kann nur dann verhängt werden, wenn ein dringender Tatverdacht besteht.

    Im „Idealfall“ wären das Foto- oder Videoaufnahmen, die den Täter zeigen, wie er eine Eisenstange oder Steine auf die Polizei wirft. Hält er diese potenziellen Waffen lediglich in der Hand, kommt ein Haftbefehl in der Regel nicht infrage.

    Scharfe Kritik hatte es daran gegeben, dass alle 13 Verdächtigen wieder freigelassen wurden, die auf einem Dach Steine, Gehwegplatten und Molotowcocktails gehortet hatten und einige dieser Gegenstände – wie Aufnahmen aus dem Polizeihubschrauber zeigen – nach unten warfen. Aus dieser Höhe hätten diese „Geschosse“ tödlich wirken können. In den Tagen nach der Randale stellte sich heraus, dass die Polizei keine Haftbefehle beantragt hatte, da sie sich nicht in der Lage sah, die Taten einzelnen Personen zuzuordnen.

    Eine Verlängerung der „Ingewahrsamnahme zur Gefahrenabwehr“ war – nach allem was heute bekannt ist – daran gescheitert, dass die Polizei die Verdächtigen den Richtern erst kurz vor Ablauf der vorgeschriebenen 24-Stunden-Frist vorgeführt hatte. In der Kürze der Zeit gelang es den überlasteten Richtern offensichtlich nicht mehr, die Fälle zu bearbeiten. Ob sich die 13 Randalierer vor Gericht verantworten müssen, ist nicht entschieden. Zumindest laufen Ermittlungsverfahren gegen sie.

    Zahl der Strafverfahren nach G20-Gipfel steigt

    Die Zahl der laufenden Strafverfahren steigt. „Sie liegt bei weit über 100 und wächst weiter“, sagte Nana Frombach. Die Juristin geht davon aus, dass weitere Verfahren eingeleitet werden. Dafür dürften die Ermittlungen der Sonderkommission der Polizei sorgen. „Die Kollegen haben alle Hände voll zu tun, Beweise zu sichten und Strafverfahren vorzubereiten“, sagte ein Sprecher der Hamburger Polizei unserer Zeitung. Längst nicht alle Polizeivideos, aber auch Fotos und Filmsequenzen, die der Polizei von privater Seite zur Verfügung gestellt wurden, sind ausgewertet.

    Gleichzeitig laufen auch 35 Ermittlungsverfahren gegen Polizisten. Dabei geht es nach Angaben der Hamburger Innenbehörde in 27 Fällen um Körperverletzung im Amt während des Einsatzes. Die Zahlen sind allerdings einige Tage alt. Auch sie dürften weiter steigen.

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