Im Kampf gegen steigende Mieten ist die Mietpreisbremse nur ein politisches Placebo – eine Art Beruhigungsmittel ohne Wirkung. Zu viele Ausnahmen, zu viele Schlupflöcher, keine Kontrollen: Gerade in Groß- und Universitätsstädten, in denen bezahlbarer Wohnraum besonders knapp ist, klettern die Mieten in immer irrwitzigere Höhen. Dagegen hilft kein Gesetz, sondern nur eine Bau-Offensive mit einer stärkeren Förderung des sozialen Wohnungsbaus, einem Baukindergeld für junge Familien oder besseren Abschreibungsmöglichkeiten für private Investoren. Auch Martin Schulz, der die Mietbremse noch verschärfen will, kann eine schlichte Tatsache nicht einfach ignorieren: Je weniger gebaut wird, umso stärker steigen die Mieten.
Nur weil ein Landgericht die gegenwärtige Praxis für verfassungswidrig hält, wird die nächste Bundesregierung die Mietbremse nicht abschaffen. Der Tag allerdings, an dem das Gesetz in Karlsruhe landet, ist absehbar. Dann wird es auch um eine prinzipielle Frage gehen: Wie weit darf der Staat überhaupt die ureigensten Rechte eines Eigentümers beschneiden? Das Recht zum Beispiel, seine Wohnung auch nach seinem Gusto zu vermieten.