Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Flensburger Punkte: Das neue Punktesystem: Nachlass für notorische Sünder

Flensburger Punkte

Das neue Punktesystem: Nachlass für notorische Sünder

    • |
    Freundlich grüßt der Verkehrsminister. Aber die Pläne von Peter Ramsauer, die Flensburger Punkteordnung umzukrempeln, stoßen auf ein geteiltes Echo.
    Freundlich grüßt der Verkehrsminister. Aber die Pläne von Peter Ramsauer, die Flensburger Punkteordnung umzukrempeln, stoßen auf ein geteiltes Echo. Foto: Foto: Robert Schlesinger, dpa

    Eine radikale Reform der Flensburger Verkehrssünder-Datei plant Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU). Das bisherige Punktesystem beim Kraftfahrt-Bundesamt soll grundlegend vereinfacht werden, auch bei den Verjährungsfristen soll es zu Änderungen kommen.

    Im Gegenzug erwägt der Minister eine Erhöhung der Geldbußen. „Ich will das einfacher machen, transparenter machen“, sagte Ramsauer am Donnerstag. Das gesamte System werde „gestaucht, geschrumpft“, aber nicht strenger gehandhabt. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Bernhard Witthaut, warnte allerdings vor Schnellschüssen. „Eine wirksame Verbesserung der Verkehrssicherheit wird nicht dadurch erreicht, dass ein funktionierendes und in der Bevölkerung akzeptiertes System auf den Kopf gestellt wird.“ Die Einzelheiten seiner Reform will der Minister Ende des Monats der Öffentlichkeit vorstellen.

    Was ändert sich bei den Punkten?

    Bislang gab es, je nach Schwere der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, einen bis sieben Punkte im sogenannten Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt. Künftig soll es bei groben Verstößen, für die es bislang einen bis drei Punkte gab (zum Beispiel innerorts über 21 Stundenkilometer zu schnell oder rechts überholen), einen Punkt und bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten, für die es vier bis sieben Punkte gab (wie bei Rot über die Ampel fahren oder drängeln), pauschal zwei Punkte geben. Abgeschafft werden die Punkte für bloße Ordnungswidrigkeiten, die für die Verkehrssicherheit belanglos sind, wie das Fahren ohne Plakette in einer Umweltzone.

    Wann ist die „Pappe“ weg?

    Punkte in Flensburg: Die neuen Strafen

    Flensburger Verkehrssünderdatei soll völlig umgebaut werden.

    Geplant ist eine radikale Vereinfachung des bisherigen Punktesystems.

    Straftaten (zum Beispiel Unfallflucht, fahrlässige Tötung, Straßenverkehrsgefährdung durch Alkohol, Drogen oder grob rücksichtsloses Verhalten, Nötigung): bisher 5-7, neu 2

    Geschwindigkeit Überschreitung um 21 bis 25 km/h bisher 1, neu 1 Überschreitung um 26 bis 30 km/h bisher 3, neu 1-2 Überschreitung um über 30 km/h bisher 3-4, neu 2

    Alkohol Ordnungswidrigkeiten-Verstoß gegen 0,5-Promille-Grenze bisher 4, neu 2 Fahren unter Drogeneinfluss bisher 4, neu 2

    Abstand 50 Prozent weniger als halber Tachowert 80 bis 130 km/h bisher 1, neu 1 50 Prozent weniger als halber Tachowert über 130 km/h bisher 2, neu 1 20 Prozent weniger als halber Tachowert über 80 km/h bisher 4, neu 2

    Rotlichtverstoß Rote Ampel überfahren mit Gefährdung bisher 3, neu 2 über 1 Sekunde Rotphase bisher 4, neu 2

    Grüner Pfeil Ohne Anhalten wie bei Stoppschild bisher 3, neu 1-2

    Vorfahrt Vorfahrtmissachtung mit gleichzeitiger Gefährdung Dritter bisher 3, neu 1-2

    Überholen Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften bisher 3, neu 1-2 Überholverbot missachtet bisher 4, neu 2

    Handy Telefonieren ohne zulässige Freisprecheinrichtung bisher 1, neu 1

    Sicherheit Verstoß gegen Gurt-, Kindersitz- oder Helm-Pflicht bisher 1, neu 1

    Parkverbot Behinderung von Rettungsfahrzeugen oder Gefährdung bisher 1, neu 1

    Umweltzone befahren ohne zulässige Plakette bisher 1, neu 0

    Winterreifen Fahren bei Schnee oder Glatteis ohne M+S-Reifen bisher 1, neu noch unklar

    Die Angaben beziehen sich allerdings auf noch nicht beschlossene Entwürfe und sind teils noch unklar.

    Bei vier Punkten gibt es eine schriftliche „Ermahnung“, bei sechs Punkten folgt eine letzte „Verwarnung“, bei acht Punkten wird der Führerschein eingezogen. Bislang lag die Grenze dafür bei 18 Punkten. Bei Straftaten wie Trunkenheitsfahrten ändert sich nichts, da ist der Führerschein sofort weg.

    Können die Punkte abgebaut werden?

    Bislang können Verkehrssünder mit der freiwilligen Teilnahme an Seminaren bei Fahrschulen und der medizinisch-psychologischen Untersuchung, „Idiotentest“ genannt, einmal in fünf Jahren vier Punkte abbauen, bei 14 bis 17 Punkten war die Teilnahme Pflicht. Auch in Zukunft soll es möglich sein, die Punktzahl durch eine freiwillige Nachschulung zu reduzieren.

    Wann verfallen die Punkte?

    Unklar ist die Frage der Verjährung für Einträge. Laut Bild-Zeitung verfällt ein Ein-Punkt-Delikt nach zwei Jahren, ein Zwei-Punkte-Delikt nach drei Jahren. Von dieser Neuregelung würden vor allem notorische Verkehrssünder profitieren. Denn bislang wurde die Verjährung außer Kraft gesetzt, wenn innerhalb der Tilgungsfrist neue Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung hinzukamen, was im Einzelfall zu einer deutlichen Erhöhung der Punktezahl führte. Der ADAC, der an den Verhandlungen beteiligt ist, geht jedoch von längeren Fristen aus. Ferner berichtet Bild, dass es künftig keine Überlappungsfristen mehr geben solle, wenn ein neuer Verstoß vor Ablauf der Verjährung begangen, aber erst später durch die Polizei geahndet wurde, weil zum Beispiel der Fahrer nicht sofort ermittelt werden konnte.

    Was passiert mit alten Punkten?

    Das ist noch offen. Verkehrsminister Ramsauer will bis Ende des Monats entscheiden, wie mit den alten Punkten umgegangen wird. Derzeit sind beim Kraftfahrt-Bundesamt etwa neun Millionen Bundesbürger, die es zusammen auf 47 Millionen Punkte bringen, registriert. Allerdings haben nach Angaben des Verkehrsclubs VCD gerade einmal ein Prozent der Autofahrer mehr als acht Punkte auf ihrem Sünderkonto.

    Was sind die häufigsten Verstöße?

    Vier von fünf aller Registrierten (79,9 Prozent) sind Männer, nur 20,1 Prozent Frauen. Sowohl bei Männern wie bei Frauen erfolgten etwa 58 Prozent der Eintragungen aufgrund überhöhter Geschwindigkeit. An zweiter Stelle folgen bei Männern Fahrten unter Alkoholeinfluss (14,7 Prozent), bei Frauen Vorfahrtsverletzungen (17,4 Prozent).

    Kann der Bürger Einsicht in sein Konto nehmen?

    Ja. Auskünfte zum persönlichen Punktestand können jederzeit kostenlos schriftlich mit einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses per Brief oder mit dem neuen Personalausweis direkt per Internet (www.kba.de) angefordert werden oder direkt vor Ort in Flensburg abgefragt werden.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden