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Neue Gesetze: Das ändert sich ab 1. März 2016

Neue Gesetze

Das ändert sich ab 1. März 2016

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    Viele Rentner müssen ab dem 1. März mehr Geld für ihre Krankenkassen bezahlen.
    Viele Rentner müssen ab dem 1. März mehr Geld für ihre Krankenkassen bezahlen.

    Am 1. März ist aus meteorologischer Sicht der Winter vorbei. Das hat nur leider niemand dem Wetter mitgeteilt - in Augsburg könnte es schneien. Ein paar andere Änderungen werden allerdings pünktlich umgesetzt.

    Ab 1. März: Höherer Mindestlohn für Gebäudereiniger

    Gute Nachrichten für Gebäudereiniger: Ab 1. März gilt für die gesamte Branche ein höherer Mindestlohn. Bei der Innenreinigung sollen künftig 9,80 Euro (West) beziehungsweise 8,70 Euro (Ost) gezahlt werden. Bei Außen- und Glasarbeiten sind 12,98 Euro (West) beziehungsweise 11,10 Euro (Ost) vorgesehen. Grundlage ist ein Tarifvertrag, der seit dem 1. Januar 2016 gilt. Das Bundeskabinett hat diesen Tarifvertrag nun per Verordnung auf die gesamte Branche erweitert.

    Neue Förderung für Solarstrom-Speicher

    Ein neues staatliches Förderprogramm für Solarstrom-Speicher startet am 1. März. Bis Ende 2018 sollen dafür insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Das Programm soll helfen, die Speicher effizienter und günstiger zu machen. Die Förderung gibt es für Haushalte und Unternehmen, die bei einer neuen Solaranlage zugleich einen Batteriespeicher installieren oder bei einer alten Anlage einen solchen nachträglich ergänzen wollen. Für sie gibt es Tilgungszuschüsse für Kredite.

    Rentner müssen höhere Beiträge für Krankenkassen zahlen

    Viele Rentner müssen ab dem 1. März mehr Geld für ihre Krankenkassen bezahlen. Zwei von drei gesetzlichen Krankenkassen hatten zum Jahreswechsel ihre Beiträge angehoben. Für Rentner besteht eine Ausnahmeregelung: Die Deutsche Rentenversicherung nimmt die Anpassungen immer mit zwei Monaten Verzögerung an. Im März läuft diese Schonfrist allerdings ab.

    Mofa- und Moped-Fahrer müssen umrüsten: Die alten, blauen Kennzeichen sind ab 1. März nicht mehr zugelassen. Von da an gelten nur noch die grünen. Wer dann noch mit dem alten Kennzeichen fährt, hat nicht nur keinen Versicherungsschutz mehr - er macht sich auch strafbar. (AZ mit AFP)

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