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Kommentar: Bundesverfassungsgericht fordert drittes Geschlecht: Ein gutes Urteil

Kommentar

Bundesverfassungsgericht fordert drittes Geschlecht: Ein gutes Urteil

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    Neben männlich und weiblich muss künftig ein dritter Geschlechtseintrag möglich sein. Das Bild zeigt Vanja. Sie ist intersexuell, also zwischen den Geschlechtern geboren.
    Neben männlich und weiblich muss künftig ein dritter Geschlechtseintrag möglich sein. Das Bild zeigt Vanja. Sie ist intersexuell, also zwischen den Geschlechtern geboren. Foto: Peter Steffen, dpa (Archiv)

    Die Karlsruher Richter haben ein gutes, sinnvolles Urteil gesprochen. Die Kritik wird nicht lange auf sich warten lassen. Doch mit „Genderwahn“ oder einem ins Abstruse gesteigerten Gleichstellungsfuror hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nichts zu tun. Es geht vielmehr um die Anerkennung der Tatsache, dass es biologisch nicht nur Männer und Frauen, sondern eben auch Intersexuelle – früher auch Zwitter genannt – gibt. Dadurch, dass dies künftig in Geburtsurkunden seinen Niederschlag finden kann, wird niemandem etwas weggenommen. Auch wird dadurch nicht die Grundeinteilung der Bevölkerung in männlich und weiblich aus den Angeln gehoben. Sie wird lediglich ergänzt.

    Die psychischen Belastungen für die Betroffenen und deren Angehörige, die Schwierigkeit, sich selbst einzuordnen, die Furcht vor Diskriminierung – all dies dürfte in vielen Fällen schmerzhafte Momente und Erfahrungen für Intersexuelle mit sich bringen. Die Richter haben mit ihrem Urteil dafür gesorgt, dass diese Belastungen in Zukunft nicht auch noch durch eine willkürliche und letztlich gegen die Natur erzwungene Festlegung verstärkt werden.

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