Der CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer hatte sich dafür ausgesprochen, die Bürger über die Rettung der europäischen Währung abstimmen zu lassen . „Bei einer bestimmten Größenordnung von Bürgschaften für Schuldenstaaten sollte das Volk befragt werden“, sagte Seehofer. Diese Kontrolle der Macht durch die Bürger halte er „für sehr wichtig“. Doch dafür müsste das Grundgesetz mit Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden.
Die Bundesregierung lehnt den Vorstoß Seehofers jedoch ab. Die Bundesregierung sehe in dem Zusammenhang "keinen Anlass, zu handeln", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin.
Volksabstimmungen in Deutschland über zentrale Fragen zu Europas Zukunft sind nach Seehofers Worten „ein guter Weg, die europäische Idee näher an die Bürger heranzubringen“. „Dieses Instrument sollte im Grundgesetz verankert werden.“ Es gebe auch bei unpopulären Themen die Chance, die Zustimmung der Bürger zu gewinnen.
Mit der bisherigen Beschränkung von Volksabstimmungen auf wenige Ausnahmefälle sei man "ausgesprochen gut gefahren", meint dagegen die Bundesregierung. Das Thema Volksabstimmung stehe daher nicht auf der Tagesordnung. AZ, afp