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Mailbox-Affäre: Anwalt: Witze über Wulff können ins Gefängnis führen

Mailbox-Affäre

Anwalt: Witze über Wulff können ins Gefängnis führen

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    In den vergangenen Tagen war Bundespräsident Christian Wulff vor allem im Internet Hohn und Spott ausgesetzt.
    In den vergangenen Tagen war Bundespräsident Christian Wulff vor allem im Internet Hohn und Spott ausgesetzt. Foto: dpa

    Zwar gelte in Deutschland die Meinungsfreiheit, sagt der bekannte Strafrechtler Udo Vetter (lawblog.de). Dem stehe allerdings der Straftatbestand "Verunglimpfung des Bundespräsidenten" (§ 90 StGB) entgegen. Und dabei handle es sich "um einen Ehrenschutz, der über das Normale hinausgeht". Sprich: Witze oder Beleidigungen, die bei anderen Menschen noch unter die Meinungsfreiheit fallen, können im Falle Wulff eine Straftat sein. "Beim Bundespräsidenten verschiebt sich die Interessenabwägung noch mehr zugunsten des Ehrenschutzes", so Vetter im Interview mit dem Online-Portal monero.de.

    In den vergangenen Tagen war Bundespräsident Christian Wulff vor allem im Internet Hohn und Spott ausgesetzt. Wulff steht wegen seines Hauskredits und seiner Drohanrufe auf den Mailboxen des "Bild"-Chefredakteurs und des Springer-Verlagschefs in der Kritik. Internetnutzer kommentierten dies mit ironischen Bildcollagen, jedoch auch mit derben Sprüchen, Rücktrittsforderungen, und gelegentlich auch mit Beleidigungen gegen Wulff und seine Frau Bettina.

    Ermittlungen und Hausdurchsuchung drohen

    Anwalt Udo Vetter wies darauf hin, dass in solchen Fällen jeder gegen den Urheber solcher Witze oder Beleidigungen Strafanzeigen erstatten könne. Ermittlungen inklusive Hausdurchsuchungen könnten dann die Folge sein - sofern der Bundespräsident der Verfolgung zustimmt. Wulff sei dazu offenbar auch bereit, betonte der Anwalt in Hinblick auf ein aktuelles Verfahren in Dresden.  Dort muss sich diese Woche ein Internetnutzer diese Woche vor Gericht verantworten, weil er den Bundespräsidenten und seine Frau beleidigt haben soll. Wulff hatte das Strafverfahren persönlich angestoßen. "Auch nach einem Rücktritt könnte er noch die Ermächtigung erteilen und so allzu bösen Kritikern Ärger verschaffen", sagt Vetter.

    Im Falle einer Verurteilung drohen Menschen die Wulff beleidigt haben, mindestens drei Monate Gefängnis. Eine Geldstrafe ist nicht vorgesehen. Eine Ausnahme gebe es allerdings: Wenn die Aussagen über den Bundespräsidenten klar als Satire erkennbar sind. "Satire darf alles", sagt Jurist Vetter. "Wer also über den Bundespräsidenten ablästern möchte, sollte das möglichst originell mit deutlich satirischem Charakter tun." bo

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