Fünf Urteile sind im Fall des illegalen Internet-Filmportals Kino.to bereits gesprochen worden. Ab morgen steht nun auch der Gründer und Chef des Film-Streaming-Angebots vor Gericht. Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft wirft dem 39-jährigen Leipziger die massenhafte Verletzung des Urheberrechts vor. Er soll über Werbeanzeigen Millionen kassiert haben. Für den Prozess vor dem Landgericht Leipzig sind vier Verhandlungstage anberaumt worden.
Über Werbeanzeigen verdiente er Millionen
Der gelernte Bodenleger hatte das Internetportal 2008 gegründet. Bereits verurteilte Mitstreiter sagten aus, der Mann habe schnell begriffen, dass mit dem Streamen von Filmen ordentlich Geld zu scheffeln sei. Es gab offenbar genug Werbekunden, die Interesse hatten, in diesem Umfeld Anzeigen zu schalten. Bis zu vier Millionen Nutzer täglich riefen die Webseite auf. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft waren rund 135000 illegal kopierte Filme, Serien und Dokumentationen über das Portal zu erreichen.
Wie Kino.to funktionierte, ist durch die bisherigen Prozesse vor dem Amts- und Landgericht Leipzig gut dokumentiert. Alle Angeklagten vom Webdesigner bis zum Chef-Programmierer legten Geständnisse ab – mit dem Tenor: Man habe gedacht, Kino.to bewege sich in einer Grauzone. Einige kamen auch mit dem Robin-Hood-Argument: Kino sei teuer, das könne sich kein Hartz-IV-Empfänger leisten. Deswegen habe man kostenlos Filme zugänglich machen wollen.
Die Justiz geht aber davon aus, dass die Drahtzieher keineswegs aus Nächstenliebe handelten. Amtsrichter Mathias Winderlich stellte in einem der ersten Prozesse klar: „Es ging rein darum, Geld zu machen.“
Der 39-Jährige Gründer des Portals sitzt seit Sommer 2011 in Untersuchungshaft. Nach Angaben des Landgerichts hat er sich in seinen Vernehmungen bei der Staatsanwaltschaft geäußert – und zwar nicht nur in ein paar dürren Worten, sondern umfangreich. (dpa)