Ausraster und Beleidigungen im Straßenverkehr können teilweise ganz schön teuer werden. Der ADAC hat zu diesem Thema eine Strafen-Hitliste erstellt, die auf aktuellen Urteilen basiert.
Nach dieser Liste kostete "Bekloppter" 250 Euro, "dumme Kuh" 300 bis 600 Euro, das Duzen eines Polizisten 600 Euro, "du Wi...er" 1000 Euro und das Zeigen des Vogels 750 Euro.
Doch schon am Beispiel des eigentlich teuersten Vergehens - dem Zeigen des Stinkefingers - wird deutlich, wie weit das Strafmaß differieren kann. Im Fall des ausgestreckten Mittelfingers kann dies zwischen 600 und 4000 Euro betragen.
Wie Roland Fink, Pressesprecher des Amtsgerichtes in Augsburg, erklärt, kann man die Höhe des Strafmaßes in keinem Fall generalisieren. "Falls eine Geldstrafe verhängt wird, besteht diese immer aus zwei Teilen. Dies sind die Anzahl und die Höhe der Tagessätze", sagt Fink. Die Anzahl der Tagessätze ist abhängig von der Höhe der Schuld. Sprich: ein bisher unbescholtener Bürger, der aus einer Kurzschlusshandlung heraus einen anderen Verkehrsteilnehmer oder einen Polizisten beleidigt, bekommt weitaus weniger Tagessätze aufgebrummt als jemand der bereits in der Vergangenheit negativ aufgefallen ist. Die Höhe der Tagessätze richtet sich stets nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten.
"Man kann nie sagen, dass ein bestimmtes Schimpfwort einen bestimmten Geldbetrag kostet. Mit diesem Vorurteil muss endlich einmal aufgehört werden", sagt Fink. Desweiteren gebe es bei Wiederholungstätern die Möglichkeit die Geldstrafe in eine Haftstrafe umzuwandeln.
Man sieht: Beschimpfungen können teuer werden, doch eine vorgeschriebene Summe gibt es nicht. Am besten man bewahrt die Ruhe und verzichtet gänzlich auf unflätige Bemerkungen und Ausdrücke im Starßenverkehr. Andreas Pfeffer