Am Donnerstag ist Tag des öffentlichen Dienstes. Doch was bedeutet eigentlich der Begriff "öffentlicher Dienst" und sind alle, die im öffentlichen Dienst arbeiten, Beamte?
Was bedeutet öffentlicher Dienst?
Der öffentliche Dienst umfasst alle diejenigen Personen, die zum Bund, zu einem Land, einem Landkreis oder einer Kommune in einem entsprechenden Beschäftigungsverhältnis stehen. Gleichgestellt sind die Personen, die für eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, Anstalt oder Stiftung arbeiten. Bei der Begriffsbestimmung "öffentlicher Dienst" kommt es auch nicht darauf an, ob es sich um eine Tätigkeit handelt, die im öffentlichen Interesse liegt oder nicht. Vielmehr geht es darum, dass die Personen ständig im Dienst einer juristischen Person des öffentlichen Rechts beschäftigt sind.
Sind alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst Beamte?
Nein. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst werden in zwei Gruppen aufgeteilt: Angestellte (beziehungsweise Arbeiter) und Beamte. Während Arbeiter und Angestellte dem Arbeitsrecht unterliegen, besitzen Beamte einen gesetzlich geregelten Sonderstatus. Das bedeutet: Sie sind keine Arbeitnehmer im rechtlichen Sinne und haben auch keinen Arbeitgeber, sondern einen Dienstherren. Zum Beamten wird durch eine Urkunde ernannt.
Wer sind die Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherrn?
Die Fülle ist groß, es können beispielsweise Kommunen, Bundesländer oder der Bund sein. Die genauen Arbeitsstätten sind dann die verschiedenen Ämter, zum Beispiel Hauptzollamt, Finanzamt, Sozialamt, Jugendamt, Standesamt oder Ordnungsamt. Nicht direkt öffentlicher Dienst sind die Kirchen. Diese haben zwar auch den Status öffentlich-rechtlicher Körperschaften, aber hier gelten bisweilen andere Rechtsnormen beim Arbeitsrecht.
Welche Berufssparten gibt es im öffentlichen Dienst?
Eine große Gruppe umfasst die Tätigkeit in der Verwaltung, also in den Ämtern. Aber auch die Arbeit in Schulen, Hochschulen und staatlichen Krankenhäusern wie dem Klinikum Augsburg zählen dazu. Müllabfuhren und Verkehrsbetriebe auch, solange sie nicht schon privatisiert worden sind. Zum öffentlichen Dienst im weiteren Sinne gehört auch die Sozialversicherung, also zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen sowie Berufsgenossenschaften. Auch alle, die aufgrund des öffentlichen Rechts beschäftigt sind wie Richter, Soldaten und Rechtsreferendare zählen dazu, außerdem diejenigen, die in öffentlich-rechtlichen Sparkassen und Landeszentralbanken arbeiten.
Gibt es einen einheitlichen Tarifvertrag?
Bis 2005 galten für den öffentlichen Dienst einheitliche Tarifverträge, der bekannteste war der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT). Seit 1. Oktober 2005 besteht der nicht mehr. Stattdessen wurde der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) eingeführt.
Dürfen alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst streiken?
Obwohl es dafür kein ausdrückliches Gesetz dazu gibt, ist es Beamten nach einhelliger Rechtssprechung verboten zu streiken. Auch der so genannte Dienst nach Vorschrift, bei man strikt gemäß den Bedingungen im Arbeitsvertrag arbeitet sowie keine Zusatzaufgaben oder Überstunden macht, ist nicht erlaubt.
Streiks von Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes sind dagegen grundsätzlich zulässig. AZ