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Markenrecht: Vergleich im Streit um "Memory"

Markenrecht

Vergleich im Streit um "Memory"

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    Um das beste Gedächtnis kämpfen Kinder und Erwachsene beim «Memory» seit 1959. (Foto: Patrick Seeger) dpa
    Um das beste Gedächtnis kämpfen Kinder und Erwachsene beim «Memory» seit 1959. (Foto: Patrick Seeger) dpa

    Im Streit um das Recht an der  Wortmarke "Memory" haben sich der Ravensburger Spieleverlag und der  US-Elektronikkonzern Apple außergerichtlich verglichen. Der  Vergleich werde dem Landgericht München nun vorgelegt, sagte ein  Sprecher der Ravensburger AG am Freitag der Nachrichtenagentur AFP.

    Vergleich im Streit um Markenrecht an "Memory"

    Der Hersteller des beliebten Kartenaufdeckspiels mit einer  weltweiten Auflage von 80 Millionen Stück hatte geklagt, weil der  US-Elektronikkonzern Apple in seinem virtuellen Laden iTunes Spiele  mit dem Wortbestandteil "Memory" anbietet. Details zu dem Vergleich  wollte die Ravensburger AG nicht nennen.

    Ravensburger und Apple einigen sich außergerichtlich

    Die Münchener Richter hatten in der mündlichen Verhandlung  bereits angedeutet, dass der Spieleverlag Recht bekommen könnte,  und beiden Seiten Zeit für Vergleichsverhandlungen eingeräumt. Nach  Auffassung des Gerichts handelt es sich bei iTunes von Apple um  einen Online-Laden und nicht nur um eine Verkaufsplattform. iTunes  müsse deshalb womöglich ebenso wie jeder reale Händler auch auf  Markenrechtsverstöße achten, hatte das Gericht zu bedenken gegeben. afp

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