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Osnabrück: Unternehmer und Anwalt wegen Internet-Abzocke verurteilt

Osnabrück

Unternehmer und Anwalt wegen Internet-Abzocke verurteilt

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    Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die vier Angeklagten sich des gewerbsmäßigen Betrugs schuldig gemacht hatten
    Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die vier Angeklagten sich des gewerbsmäßigen Betrugs schuldig gemacht hatten Foto: Anne Wall/Symbolbild

    Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die insgesamt vier Angeklagten sich des gewerbsmäßigen Betrugs schuldig gemacht hatten (15 KLs 35/09). Den Ermittlungen zufolge hatten sie Firmen, Kommunen - unter anderem die Stadt Osnabrück - und Parteien abgemahnt, weil sie angeblich unerwünschte E-Mails, elektronische Grußkarten oder Newsletter erhalten hätten. Diese Werbemails hatten sich die Angeklagten jedoch selbst zugeschickt.

    Anschließend provozierten die Beschuldigten dem Gericht zufolge Vertragsstrafen bei den Abgemahnten, indem sie sich erneut die unerwünschten Werbebotschaften zuschickten. Allein die CDU wurde so um 15.000 Euro gebracht.

    Die polizeilichen Ermittlungen waren durch eine Anzeige der Stadt Osnabrück eingeleitet worden. Der Stadt war aufgefallen, dass nur ein Tag nach Versendung ihrer umstrittenen e-card das anwaltliche Abmahnschreiben bei ihr einging und vermutete Abzocke.

    Wegen Abofallen im Internet in der Kritik

    Der Hauptbeschuldigte, ein Mann aus Rodgau, steht seit langem auch als Betreiber sogenannter Abofallen im Internet in der Kritik. Er wurde zu 18 Monaten auf Bewährung und 120.000 Euro Auflage verurteilt. Der mitangeklagte Rechtsanwalt aus München bekam 15 Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung. Die Kammer blieb in beiden Fällen deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Rechtskräftig sind die Urteile noch nicht. AZ

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