In Deutschland wehen die Flaggen am Samstag auf halbmast. Das wird jedes Jahr für den 27. Januar angeordnet, da dieser ein gesetzlich verankerter Gedenktag ist - nämlich der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.
Es ist der Jahrestag für den 27. Januar 1945, an dem die Konzentrationslager Auschwitz und Auschwitz-Birkenau durch die Rote Armee befreit wurden. 1996 wurde der Jahrestag in Deutschland zum Gedenktag erklärt. Nach einem Beschluss der Vereinten Nationen ist der 27. Januar seit 2005 außerdem der Internationale Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocausts.
Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert an alle Opfer des Nationalsozialisten - darunter Juden, Sinti und Roma, Menschen mit Behinderung, Homosexuelle, Kriegsgefangene oder Widersacher des NS-Regimes. An diesem Gedenktag gilt nicht nur Trauerbeflaggung, es gibt in Deutschland auch Gedenkveranstaltungen, Gottesdienste und Lesungen.
Trauerbeflaggung: Warum hängen Flaggen auf halbmast?
In Deutschland gibt es drei Tage im Jahr, an denen die Flaggen immer auf Halbmast hängen. So gehört die Trauerbeflaggung nicht nur zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialimus am 27. Januar, sondern auch zum Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung am 20. Juni und zum Volkstrauertag, der immer zwei Wochen vor dem ersten Advent begangen wird - 2018 ist das der 18. November.
Außerdem kann auch bei besonderen Ereignissen angeordnet werden, dass die Flaggen auf halbmast hängen müssen. Zuletzt war das am 18. Januar 2018 beim Staatsakt für Philipp Jenninger der Fall. Damit wurden die Verdienste des früheren Bundestagspräsidenten geehrt, der am 4. Januar gestorben war.
Es gibt nicht nur für die Trauerbeflaggung Regeln, sondern auch für die normale Beflaggung. Zu den sogenannten "regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen" gehören unter anderem der Tag der Arbeit am 1. Mai, der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober und immer auch der Tag der Bundestagswahl. (AZ)