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Vaterschaft: Straßburger Richter urteilen über Rechte der Väter

Vaterschaft

Straßburger Richter urteilen über Rechte der Väter

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    In Deutschland werden die Familie und die sozialen Beziehungen geschützt, auch wenn ein Kind nicht vom Ehemann der Mutter abstammt.
    In Deutschland werden die Familie und die sozialen Beziehungen geschützt, auch wenn ein Kind nicht vom Ehemann der Mutter abstammt. Foto: dpa

    Ein Mann aus Fulda will wissen, ob er Vater eines Sohnes ist. Weil deutsche Gerichte ihm diese Klärung bisher verweigert haben, hat der 53-Jährige den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen, der an diesem Donnerstag darüber entscheidet. Bisher sind die Straßburger Richter entschieden für die Rechte unverheirateter oder leiblicher Väter eingetreten, stärker als deutsche Gerichte.

    In Deutschland werden die Familie und die sozialen Beziehungen geschützt, auch wenn ein Kind nicht vom Ehemann der Mutter abstammt. Der leibliche Vater wird da eher als Störfaktor betrachtet und hat faktisch kaum eine wirksame Möglichkeit, seine Ansprüche auf Kontakt zu seinem Kind vor Gericht geltend zu machen.

    Gesellschaftlich sehr heikles Thema

    Dies sei ein "gesellschaftlich sehr heikles Thema", sagt der Anwalt des Klägers, Georg Rixe aus Bielefeld. "Wer weiß, wie viele Kinder von anderen Vätern stammen, als vom angetrauten Ehemann." Statistiken gibt es zu dieser Frage nicht. Bekommt der Kläger Recht, dürfte das die Rechtsposition leiblicher Väter in Deutschland weiter stärken.

    Der Mann hatte 2002 eine Beziehung zu einer verheirateten Frau. Sie wurde schwanger, beendete die Beziehung zu ihrem Liebhaber kurz danach und zog zu ihrem Ehemann nach London. Sie sagte, das Kind könne auch von ihrem Mann stammen. Das Paar wollte im Interesse der Familie keinen Vaterschaftstest. Diesen Standpunkt haben auch deutsche Gerichte vertreten, bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht. In Karlsruhe wurde die Klage des Ex-Liebhabers gar nicht erst angenommen.

    Nach geltendem Recht hat ein Mann nur Anspruch auf gerichtliche Klärung der Vaterschaft, wenn er auch bereit ist, die juristische Verantwortung für das Kind zu übernehmen. In diesem Fall muss er ein "Vaterschaftsanfechtungsverfahren" einleiten. Dies will der Kläger jedoch nicht. Er möchte allerdings Klarheit schaffen und Kontakt zu seinem Kind haben, falls dieses von ihm ist.

    Der heute sieben Jahre alte Junge lebt bei der Mutter und ihrem Ehemann und hat seinen Vielleicht-Vater nie gesehen. In anderen Ländern Europas ist man da weiter. So ist es für leibliche Väter in Frankreich, Großbritannien, Irland, Portugal und der Schweiz einfacher, ihre Ansprüche geltend zu machen. dpa

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