Nach dem Skandal um Organspenden sind viele Menschen unsicher. Wir haben die wichtigsten Fragen zu diesem Thema zusammengestellt.
Wer entscheidet über eine eventuelle Organspende?
Jeder sollte sich zu Lebzeiten Gedanken machen, ob er im Todesfall bereit ist, eigene Organe zu spenden und dies möglichst schriftlich festhalten. Wer seine Organe spenden möchte, sollte einen Organspendeausweis ausfüllen und mit sich führen. Dabei kann man auch einzelne Organe, die man nicht spenden möchte, ausschließen. Sollte im Todesfall eine Organspende in Frage kommen, befragen die Ärzte die nächsten Angehörigen über die Spendenbereitschaft des Toten. Ist darüber nichts bekannt, entscheiden die Angehörigen über ein Spende. Spenderorgane als teure Mangelware?
Welche Organe kann man spenden?
Grundsätzlich kann man alle transplantationsfähigen Organe spenden. Dazu gehören Herz, Lunge, Niere, Bauchspeicheldrüse, Darm. Außerdem Teile der Haut, die Hornhaut der Augen, Blutgefäße und Knochen. Nicht regenerierungsfähige Organe, also zum Beispiel eine Niere, darf man nur einem Verwandten ersten oder zweiten Grades, einem Ehepartner, Verlobten oder einer anderen nahestehenden Person spenden.
Muss man sich vor einer Organspende untersuchen lassen?
Nein, bekannte Vorerkrankungen sollte man aber im Organspendeausweis eintragen.
Wird man als Spender schneller für tot erklärt?
Damit das ausgeschlossen werden kann, schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Hirntod von zwei erfahrenden Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden muss. Diese dürfen nicht an der Transplantation beteiligt sein. Hirntot bedeutet, dass die Gehirnfunktionen bereits erloschen sind, das Herz-Kreislauf-System aber noch künstlich aufrechterhalten wird. Nur wer hirn- aber nicht herztot ist, kommt als Spender in Frage. Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist dies bei nur einem Prozent aller Verstorbenen der Fall.
Wie wird entschieden, wer ein Organ bekommt?
Laut Gesetz müssen die Krankenhäuser zur Vermittlung bestimmter Organe Wartelisten führen. Sogenannte vermittlungspflichtige Organe sind Herz, Lunge, Niere, Bauchspeicheldrüse und Darm. Nach diesen Listen werden die Organe dann bundesweit vermittelt.
Wie läuft eine Spende ab?
Nach verschiedenen Untersuchungen der Deutschen Stiftung Organspende werden die entsprechenden Daten an eine Vermittlungsstelle und die Transplantationszentren weitergegeben. Dort kann dann nach dem passenden Empfänger gesucht werden. Nach der Organentnahme wird der Leichnam für die Aufbahrung vorbereitet und kann anschließend normal bestattet werden. Das Organ wird verpackt und zu seinem Bestimmungsort gebracht, wo es dem Empfänger transplantiert wird.
Am 1. August ist das "Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes" in Kraft getreten. Was ändert sich damit?
Mit diesem neuen Gesetz sollen EU-Vorgaben umgesetzt und bereits bestehende Kontrollmechanismen verbessert werden. Dabei werden zum Beispiel Entnahmekrankenhäuser verpflichtet, künftig Transplantationsbeaufftragte zu bestellen. Zudem sollen Lebendspender besser abgesichert werden. So hat zum Beispiel jeder Lebendspender in Zukunft einen Anspruch gegen die Krankenkasse des Organempfängers, zum Beispiel auf Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung und Krankengeld. Außerdem sollen sich durch das neue Gesetz alle Bürgerinnen und Bürger regelmäßig mit der Frage der eigenen Spenderbereitschaft auseinandersetzen. Dabei werden die Krankenkassen verpflichtet, ihre Mitglieder regelmäßig über das Thema zu informieren. (anjl)