Neue Gesetze und Änderungen ab 1. Februar 2016: Allzu viele Neuregelungen gibt es im kommenden Monat zwar nicht. Doch eine davon hat es wirklich in sich. Denn betroffen ist jeder, der Bankgeschäfte wie Überweisungen macht. Der Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen und Neuerungen im Februar.
Ab 1. Februar gilt IBAN statt Kontonummer
Verbraucher in Deutschland müssen ab 1. Februar bei Überweisungen oder Lastschriftverfahren statt Kontonummer und Bankleitzahl die 22-stellige International Bank Account Number - kurz IBAN - angeben. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken hin. Die internationale Bankkontonummer besteht aus 22 Zeichen. Allerdings sind die meisten Zahlen schon bekannt: Nach der Länderkennung DE und der zweistelligen Prüfzahl kommen nämlich die bisherige Bankleitzahl und die alte Kontonummer.
Die IBAN wird von der kontoführenden Bank ausgegeben. Zu finden ist sie beispielsweise auf den Kontoauszügen oder den neuen Bankkarten. Wer seine Nummer nicht zur Hand hat, kann einen IBAN-Konverter im Internet verwenden, erklärt der Bankenverband. Viele Banken bieten solche Umrechner auf ihren Homepages an. Dort müssen Verbraucher ihre Bankleitzahl und Kontonummer eingegeben.
Restplatzbörse für Studienplätze öffnet am 1. Februar
Die Restplatzbörse für Studienplätze der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) öffnet in diesem Jahr früher als sonst. Studienbewerber können bereits ab dem 1. Februar dort nach freien Studienplätzen suchen, teilt die HRK mit. Sonst war das erst ab dem 1. März möglich. Damit soll den Zulassungsverfahren der Hochschulen Rechnung getragen werden, die sehr früh mit der Vergabe der Plätze beginnen. Die Nutzung der Börse ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Hochschulen stellen dort Studienplätze ein, die wieder frei geworden sind. Das kann etwa vorkommen, wenn jemand einen Platz nicht annimmt, weil er schon an einer anderen Hochschule zugelassen wurde.
Registrierungspflicht für Hersteller von Photovoltaik-Modulen und Leuchten
Das neue Elektrogesetz mit Recycling-Auflagen gilt erstmals auch für Hersteller und Importeure von Photovoltaikmodulen und „Leuchten in Haushalten", etwa Decken- und Schreibtischleuchten. Wer solche Geräte erstmals in Deutschland verlauft, muss sich bis spätestens 1. Februar 2016 unter www.stiftung-ear.de registrieren lassen und danach diverse Pflichten erfüllen.
Solarbetriebe, die ihrer Pflicht zur Registrierung nicht rechtzeitig nachkommen, müssen ab 1. Februar 2016 mit hohen Strafen rechnen. Darauf weist der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. hin. "Das Fehlen einer wirksam erteilten Registrierung ist eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet werden kann", warnt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer. Daneben drohten wettbewerbsrechtliche Abmahnungen mit entsprechenden Konsequenzen. "Nicht registrierte Betriebe müssen damit rechnen, dass ihnen der Geschäftsbetrieb per einstweiliger Verfügung gerichtlich untersagt werden kann", so Körnig weiter. Hohe Schadensersatzforderungen seien ebenfalls denkbar. (AZ)