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Sohn schwänzt Schule: Mutter muss für sechs Monate ins Gefängnis

Sohn schwänzt Schule

Mutter muss für sechs Monate ins Gefängnis

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    Weil sie ihr Kind wiederholt nicht zur Schule schickte, muss eine Mutter nun für sechs Monate in Gefängnis.
    Weil sie ihr Kind wiederholt nicht zur Schule schickte, muss eine Mutter nun für sechs Monate in Gefängnis. Foto: dpa

    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte damit in letzter Instanz zwei vorangegangene Urteile. Da mildere Strafen nichts bewirkt hatten, war die Frau vom Amtsgericht Lampertheim und vom Landgericht Darmstadt zur gesetzlich möglichen Höchststrafe verurteilt worden.

    Die von ihrem Ehemann getrennt lebende Frau hatte ihren minderjährigen Sohn von November 2008 bis Februar 2009 an insgesamt 37 einzelnen Tagen nicht zur Schule geschickt. Der Junge stand den Angaben zufolge zu diesem Zeitpunkt auf dem Wissensstand eines Sonderschülers der 4. Klasse, obwohl er altersgemäß die 9. Klasse hätte besuchen müssen. Schon seit 2004 war das Kind "die meiste Zeit" nicht zur Schule gegangen, hieß es weiter.

    Geld- und Bewährungsstrafen ohne Wirkung

    Die Mutter wurde daraufhin zunächst zu einer Geldstrafe, später zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, ohne dass dies etwas an ihrem Verhalten geändert hätte. Das Oberlandesgericht verwies darauf, dass die allgemeine Schulpflicht dem Schutz des Kindes in Bezug auf sein Recht auf Bildung und die Herausbildung zu einem verantwortungsbewussten Staatsbürger diene. Die Eltern hätten dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder am Unterricht teilnehmen. Die Höchststrafe beurteilten die Richter als gerechtfertigt, da mildere Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt hätten. Die Entscheidung ist rechtskräftig. AZ, dadp

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