Dass die Polizei bei ihrem Einsatz während der Loveparade gravierende Fehler gemacht haben soll, berichtet "Der Spiegel". Das Magazin beruft sich dabei auf einen Bericht der Staatsanwaltschaft Duisburg vom Januar 2011. Dieser Bericht umfasse 400 Seiten. Bei dem polizeilichen Fehler während der Loveparade soll es sich demnach um einen Schichtwechsel der Polizeibeamten handeln, die den Zugangsbereich des Tunnels sichern sollten. Dieser Schichtwechsel war offenbar ursprünglich nicht vorgesehen. Durch diesen Tunnel mussten Zehntausende Techno-Fans. Eine Massenpanik brach aus. Der Tunnel in Duisburg wurde letztendlich zur Todesfalle.
Hintergrund des ursprünglich nicht vorgesehenen Schichtwechsels sei ein Erlass des Düsseldorfer Innenministeriums gewesen, so das Magazin. Dort sei wenige Wochen vor der Loveparade bestimmt worden, die Dienstzeit der eingesetzten Beamten auf maximal zwölf Stunden zu begrenzen, einschließlich An- und Abreise. Die Änderung des Einsatzbefehls habe polizeiintern für scharfe Kritik gesorgt. In Polizeikreisen hieß es, dass ein solcher Erlass üblicherweise dann herausgegeben werde, wenn die betroffene Behörde zunächst ein entsprechendes Konzept vorgelegt habe.
Warnungen vor einem Schichtwechsel im Vorfeld
Wie aus Aktenvermerken hervorgehe, sei im Vorfeld wiederholt vor den Konsequenzen eines Schichtwechsels gewarnt worden, so der "Spiegel". Die geplante Ablösezeit am Nachmittag falle in die "kritische Einsatzphase" der Loveparade, in der man dann nur "eingeschränkt handlungsfähig" wäre. Die Kräfte könnten in dem Gedränge nur unter großen Schwierigkeiten ihren Einsatzort erreichen; für zwei Stunden könne nicht garantiert werden, dass polizeiliche Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt würden. Genau diese Probleme seien später auch eingetreten, hieß es.
Ein Sprecher der Duisburger Staatsanwaltschaft wollte zu dem Bericht am Sonntag keine Stellung nehmen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor Ermittlungen im Zusammenhang mit der Loveparade-Katastrophe gegen 16 Verdächtige bestätigt. Darunter sollen Vertreter der Polizei, des Veranstalters und der Stadt sein.
Ein Sprecher des Düsseldorfer Innenministeriums wies darauf hin, dass man sich erst nach der Vorlage eines endgültigen Ergebnisses äußern wolle, um die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht zu beeinflussen. Ohne Zustimmung der Polizei dürfe es keine Großveranstaltungen mehr geben, so der Sprecher. dpa