Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Michael Jackson: Jacksons Leibarzt legt Berufung gegen Hafturteil ein

Michael Jackson

Jacksons Leibarzt legt Berufung gegen Hafturteil ein

    • |
    Popstar Michael Jackson: Sein früherer Leibarzt Conrad hatte Ende 2011 die Höchsstrafe bekommen: Vier Jahre Haft.
    Popstar Michael Jackson: Sein früherer Leibarzt Conrad hatte Ende 2011 die Höchsstrafe bekommen: Vier Jahre Haft. Foto: Mata, dpa

    Michael Jacksons früherer Leibarzt Conrad hatte Ende 2011 die Höchsstrafe bekommen: Vier Jahre Haft. Es ist die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung. Messerscharfe Worte hagelten damals von der Richterbank auf

    Schadensersatz-Prozess gegen Jacksons Konzertagentur

    Der Prozess um Michael Jacksons Tod

    Michael Jackson starb im Juni 2009. Von Ende September bis Anfang November 2011 stand sein Leibarzt vor Gericht.

    25. Juni 2009: Michael Jackson (50) stirbt an einer Vergiftung mit dem Narkosemittel Propofol. In den Mittelpunkt der Ermittlungen rückt Jacksons Privatarzt Conrad Murray, der ihm das Mittel möglicherweise gespritzt hat.

    4. September 2009: Jackson wird auf einem Prominentenfriedhof bei Los Angeles beerdigt.

    4. Januar 2011: Vor Gericht beginnt Murrays Anhörung. Zeugen sagen gegen ihn aus. Bald darauf wird er angeklagt.

    27. September 2011: Der Prozess gegen Murray beginnt in Los Angeles. Die Anklage wirft ihm «grobe Fahrlässigkeit» vor, die Verteidigung weist Jackson selbst die Schuld zu.

    3. Oktober 2011: Die Notärztin, die Jackson für tot erklären ließ, erhebt schwere Vorwürfe gegen den Leibarzt. Er habe ihr verschwiegen, dass er ein Narkosemittel verabreicht hatte.

    6. Oktober 2011: Eine Ermittlerin räumt vor Gericht Fehler bei der Spurensicherung ein.

    12. Oktober 2011: Ein Kardiologe wirft Murray vor, er habe seine ärztlichen Pflichten grob vernachlässigt. So habe er den Notarzt zu spät alarmiert. Zudem habe er die Wiederbelebungsversuche verpatzt.

    28. Oktober: Ein Facharzt erklärt, der Popstar habe sich die tödliche Dosis des Betäubungsmittels Propofol womöglich selbst gespritzt.

    7. November 2011: Die zwölf Geschworenen fällen ihr Urteil. Conrad Murray ist demnach schuldig.

    29. November 2011: Conrad Murray wird wegen fahrlässiger Tötung zu vier Jahren Haft verurteilt.

    Murray legte jetzt dagegen die Berufung ein, kurz nachdem Anfang April ein  Prozess um milliardenschweren Schadenersatz gegen Jacksons  Konzertagentur AEG begonnen hatte.

    Die Anklage habe nicht  beweisen können, dass Jackson am 25. Juni 2009, dem Tag seines  Todes, das Betäubungsmittel Propofol verabreicht bekommen habe,  argumentierten die Anwälte von Conrad Murray in ihrem 231 Seiten  starken Berufungsantrag, den sie am Montag in Los Angeles  einreichten. Murray war im November zu vier Jahren Haft verurteilt  worden.

    Leibarzt: Zeugen durften im Jackson-Prozess nicht alles hören

    Der heute 60-Jährige machte außerdem geltend, dass bei seinem  Prozess Zeugenaussagen nicht zugelassen, die den Fall in einem  anderen Licht erscheinen lassen könnten. "Die Geschworenen durften  nicht erfahren, dass, als Jackson starb, er (der Konzertagentur)  AEG fast 40 Millionen Dollar schuldete, mehr als 30 Klagen gegen  ihn liefen". Auch den US-Steuerbehörden habe der Popstar mehrere  Millionen Dollar geschuldet.

    Anklage: Michael Jackson an Tropf gehängt

    Die Anklage hatte Murray vorgeworfen, Jackson am Tag seines Todes  einen Tropf mit Propofol angehängt und ihn dann unbeaufsichtigt  gelassen zu haben, so dass der Sänger an einem Atemstillstand  starb. Murray versichert hingegen, er habe Jackson drei Tage lang  kein Propofol gegeben und ihm schließlich nur eine  25-Milligramm-Injektion des Betäubungsmittels verabreicht, damit er  besser schlafen könne. Danach habe er Jackson eine Kochsalzlösung  als Infusion angehängt.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden