Ein Autobahn-Steinewerfer ist wegen versuchten Mordes zu neuneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Ellwangen ordnete am Dienstag zugleich die Unterbringung des Mannes in einer geschlossenen Psychiatrie an. Er war geständig.
Steinwurf auf der A7: Frau bis heute teils gelähmt
Von einer Brücke bei Giengen an der Brenz (Baden-Württemberg) hatte der 37-Jährige im September vergangenen Jahres nachts einen 12 Kilo schweren Betonpflasterstein auf die A7 geworfen. Kurz danach prallte der Wagen einer vierköpfigen Familie dagegen. Das Auto überschlug sich. Die Eltern und die Kinder wurden schwer verletzt. Besonders schlimm traf es die Mutter: Ihr wurde der rechte Unterschenkel amputiert. Sie ist bis heute teilweise gelähmt und wird nach Angaben von Ärzten wohl für immer auf einen Rollstuhl angewiesen sein.
Das Gericht ging von einer "schizotypischen Störung" des 37-jährigen aus. Ein Gutachter war zu der Einchätzung gelangt, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeschuldigten zur Tatzeit "erheblich vermindert" war. Zugleich wurde der als gefährlich eingestufte Mann aber als grundsätzlich schuldfähig bezeichnet.
Für die im deutschen Strafrecht ungewöhnliche Maßnahme der Zwangseinweisung in die Psychiatrie habe man sich "zum Schutz der Allgemeinheit" entschieden, erklärte der Vorsitzende Richter Gerhard Ilg. Er betonte aber auch, dass der Angeklagte mit einem heimtückischen Tötungsvorsatz gehandelt habe.
Steinewerfer auch wegen Waffenbesitz verurteilt
Neben dem Vorwurf des versuchten vierfachen Mordes, der schweren Körperverletzung und der schweren Gefährdung des Straßenverkehrs wurde der 37-Jährige aus Heidenheim auch wegen unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt. Er hatte sich ein illegales Lager mit teils selbstgebauten Schusswaffen und Munition angelegt, das bei den Ermittlungen entdeckt wurden. Strafmildernd bewertete das Gericht neben der psychischen Störung, dass der Mann die Tat zugegeben hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte insgesamt 12 Jahre und 9 Monate Haft beantragt. Erst nach einer zweijährigen Haft sollte er demnach in die Psychiatrie kommen. Die Verteidigung hatte gefordert, die psychische Erkrankung stärker zu berücksichtigen und den Mann wegen allein Körperverletzung und Verkehrsgefährdung zu verurteilen. dpa
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