Pop-Ikone Shakira muss sich einer Plagiatsklage stellen. Die Sängerin aus Kolumbien soll den Refrain ihres zusammen mit Landsmann Carlos Vives geschriebenen und gesungenen Hits "La Bicicleta" vom einem Song des Kubaners Livam abgekupfert haben. Das 1. Handelsgericht in Madrid gab der Klage von Livam und von dessen Verleger MDRB Music Publishing gegen die 40 Jahre alte Künstlerin sowie gegen Produzenten und Plattenlabels statt, wie Justizkreise am Donnerstag in der spanischen Hauptstadt auf Anfrage bestätigten.
Shakira muss sich vor Gericht verantworten
Die erste gemeinsame Single von Shakira und Vives wurde im Juli 2016 präsentiert. In Deutschland hatte der Song im Rhythmus des kolumbianischen Vallenato zwar weniger Erfolg, aber in der spanischsprachigen Welt und anderen Regionen eroberte das Lied die Charts im Sturm. Das offizielle Video zum Song erreichte bisher auf Youtube knapp 780 Millionen Klicks. Bei den Latin Grammys im November wurde "la Bicicleta" (Das Fahrrad) mit den Trophäen für das beste Lied und die beste Platte des Jahres ausgezeichnet.
Shakira gab vorerst keine Stellungnahme zu den Vorwürfen ab. Medienberichten zufolge behauptet Livam, unter anderem sei der Refrain seines 1997 veröffentlichten Songs "Yo te quiero tanto" plagiiert worden. Außergerichtlich sei im November keine Einigung erzielt worden, schrieb die Zeitung "El Mundo" am Donnerstag in der Onlineausgabe. Beide Seiten hätten nun 20 Tage Zeit, um dem Gericht Erklärungen und Beweise zu präsentieren, hieß es. dpa