Der deutsche Filmtitel "Fack Ju Göhte" verstößt nach einem Urteil des EU-Gerichts gegen die guten Sitten und darf daher nicht als Marke geschützt werden. Der mit dem Titel ähnliche englische Ausdruck "fuck you" und damit der gesamte angemeldete Titel seien vulgär, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch. Dass die Filme der "Fack Ju Göhte"-Reihe von Millionen Menschen gesehen worden seien, bedeute nicht, dass Verbraucher nicht von dem Titel schockiert seien.
"Fack ju Göhte" 3 war der erfolgreichste Kinofilm 2017
"Fack Ju Göhte 3" war mit fast sechs Millionen Besuchern der mit weitem Abstand erfolgreichste Kinofilm 2017 in Deutschland. Hauptdarsteller der Trilogie ist Elyas M'Barek. Der 35-Jährige spielt darin Zeki Müller, einen ursprünglichen Bankräuber, der aus dem Gefängnis entlassen wird und seine Beute sucht. Auf dem Versteck steht jedoch mittlerweile die neu errichtete Turnhalle der Goethe-Gesamtschule. Zeki Müller erhält durch ein Missverständnis eine Stelle als Aushilfslehrer an der Schule und gräbt nachts nach seiner Beute. Über das Lehrerkollegium lernt er die Referendarin Elisabeth Schnabelstedt kennen und verliebt sich zum Ende des ersten Teils von "Fack Ju Göhte" in sie.
"Fack ju Göhte": Constantin Film wollte den Titel als Marke schützen
Mit unkonventionellen Methoden verschafft sich Zeki Müller Respekt bei seinen Schülern und bringt die schwierige Klasse 10b unter Kontrolle. Als Anführer der Schulklasse gelten Chantal und Daniel, genannt "Danger". "Chantal, heul leise!" gehört wohl zu den bekanntesten Sprüchen aus dem Kinoerfolg. Zeki Müller arbeitet auch in den beiden folgenden Teilen der Triologie als Lehrer an der Münchner Goethe-Gesamtschule. In Teil 2 fliegt er mit seiner Klasse nach Thailand, um ein von Elisabeth Schnabelstedt gespendetes Plüschtier wieder zu bekommen, da er darin Diamanten im Wert von mehreren zehntausend Euro versteckt hat. In Teil 3 hat "Lisi" Zeki Müller verlassen, während er immer noch Lehrer an der Goethe-Gesamtschule ist und versucht, die Klasse 11b auf das Abitur vorzubereiten.
Die Constantin Film Produktion GmbH hatte versucht, den Titel als Marke etwa für Spiele, Schreibwaren und Getränke in Europa zu schützen. Sie kann nun innerhalb von zwei Monaten noch vor den letztinstanzlichen Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen. (dpa/AZ)