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Zirkustiere: Elefanten, Affen, Bären: Länder wollen Wildtier-Verbot in Zirkussen

Zirkustiere

Elefanten, Affen, Bären: Länder wollen Wildtier-Verbot in Zirkussen

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    Bilder wie diese soll es bald nicht mehr geben, wenn es nach einigen Ländern geht. Sie wollen die Haltung von Zirkustieren teilweise verbieten.
    Bilder wie diese soll es bald nicht mehr geben, wenn es nach einigen Ländern geht. Sie wollen die Haltung von Zirkustieren teilweise verbieten. Foto: Yuri Kochetkov, dpa

    Die Bundesländer wollen die Haltung bestimmter Wildtiere in Zirkussen beenden. Vor allem Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner, Nilpferde und Affen (nicht-menschliche Primaten) litten in Zirkussen, heißt es in dem Antrag, den der Bundesrat am Freitag verabschiedete.

    Es kam schon vermehrt zu Zwischenfällen mit Zirkustieren

    Den Entschließungsantrag hatten Hessen, Thüringen, Saarland, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz eingebracht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, ein entsprechendes Verbot zu erlassen.

    Die Länderkammer stimmte am Freitag für eine Entschließung, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, eine entsprechende Verordnung zu erarbeiten.

    Übergangsfristen soll es demnach nur für bereits im Zirkus lebende Tiere geben, die keine Verhaltensstörungen wie aggressives oder depressives Verhalten zeigen. Die Länder fordern zudem Regeln für Zirkustiere, für die das Verbot nicht gilt. Zirkusse mit Tiershows sollten etwa über ein festes Quartier verfügen, um eine artgerechte Ernährung, Pflege und Unterbringung zu gewährleisten.

    Das Leiden der Tiere führe auch vermehrt zu Zwischenfällen wie dem in Baden-Württemberg im Sommer 2015, als die Elefantenkuh namens Baby aus einem Zirkus ausriss und einen Spaziergänger tötete.

    Es gab bereits mehrfach Vorstöße, die das Halten von Zirkustieren verbieten sollte

    Ob der Antrag in der Bundesregierung auf Gehör trifft, ist fraglich. Bereits 2003 und 2011 gab es ähnliche Vorstöße. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sieht seine Hände gebunden: Ein Verbot sei nach dem Tierschutzgesetz nur dann möglich, wenn die Tiere an wechselnden Orten nur unter erheblichen Schmerzen, Schäden oder erheblichem Leiden gehalten oder transportiert werden könnten, sagte eine Sprecherin.

    Von den Ländern gebe es dazu keine ausreichenden Erkenntnisse. "Der Einführung eines solchen Verbots sind verfassungsrechtlich hohe Hürden gesetzt." dpa/afp

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