in mit Schreckschusswaffen und Handgranaten-Attrappen bewaffneter Mann nimmt in einem Viernheimer Kino in Hessen 18 Geiseln. Die Polizei erschießt den 19-Jährigen, verletzt wird sonst niemand. Auch eine Woche nach der Geiselnahme ist manches noch unklar.
WAS WIR WISSEN:
- Der 19-Jährige geht am 23. Juni gegen 14.30 Uhr bei hochsommerlichen Temperaturen in das Kino. Er maskiert sich mit einer Sturmhaube und trägt Springerstiefel. Der Mann nimmt 4 Angestellte und 14 Besucher als Geiseln und bedroht sie.
- Der Täter gibt im Kino vier Schüsse ab, bevor er getötet wird. Erst später stellt sich heraus, dass seine Pistole und sein Gewehr Schreckschusswaffen und die Handgranaten Attrappen sind.
- Der 19-Jährige stammt aus Mannheim. Dort erhielt er auch im April 2015 einen sogenannten Kleinen Waffenschein - weil er alle Voraussetzungen dafür erfüllte. Der Schein erlaubt das öffentliche Führen von Schreckschuss- und Signalwaffen. Um derartiges Gerät zu kaufen, ist die Lizenz aber nicht nötig. Selbst wenn dem Mann Schein und Waffe entzogen worden wären, hätte er sich jederzeit eine neue kaufen können.
- Experten gehen davon aus, dass der Täter die Geiselnahme schon länger geplant hatte. Vielleicht schon vor Wochen oder sogar Jahren, sagt die Gießener Kriminologin Britta Bannenberg, die über Amoktaten forscht.
- Einem Medienbericht zufolge war der 19-Jährige vor der Geiselnahme bereits polizeibekannt. Bei einem Streit mit seinem behinderten Vater soll sich der Sohn mit Reizgas gewehrt haben, weil der Vater mit Krücken auf ihn einschlug.
WAS WIR NICHT WISSEN:
- Vor allem beim Motiv des Täters sind die Ermittler noch ratlos. Dass der Mann absichtlich einen "Suizid durch Polizei" ("Suicide by cop") erzwungen haben könnte, bezeichnet die Staatsanwaltschaft als vage Vermutung.
- Aus Sicherheitskreisen hatte es geheißen, es handle sich um einen verwirrten Einzeltäter. Die Staatsanwaltschaft bestätigte das nicht. Auch ist unklar, ob der Mann in psychiatrischer Behandlung war.
- Auch zum Hintergrund des 19-Jährigen ist bislang wenig bekannt. Warum war er an dem Tag in Viernheim? Ging er noch zur Schule, studierte er oder war er berufstätig? Die Staatsanwaltschaft verweist auf die Ermittlungen und die Persönlichkeitsrechte des Täters.
Von Simon Ribnitzky, dpa
Kino-Geiselnehmer von Viernheim hatte keine scharfe Waffe