Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Frauenquote und mehr: Das ändert sich zum 1. Mai 2015 in Deutschland

Frauenquote und mehr

Das ändert sich zum 1. Mai 2015 in Deutschland

    • |
    Über drei Jahrzehnte wurde gestritten, jetzt gilt das Gesetz über Frauenquoten in Führungsgremien.
    Über drei Jahrzehnte wurde gestritten, jetzt gilt das Gesetz über Frauenquoten in Führungsgremien. Foto: Rolf Vennenbernd (dpa)

    Was ändert sich am 1. Mai für Verbraucher? Auf viele Neuregelungen müssen wir Deutschen uns zu Monatsbeginn nicht einstellen. Eine sehr wichtige Änderung wurde zudem verschoben. Ein Überblick:

    Frauenquote: Über drei Jahrzehnte wurde gestritten, jetzt gilt das Gesetz über Frauenquoten in Führungsgremien. Es schreibt einen Frauenanteil von 30 Prozent in den Aufsichtsräten von etwa 100 börsennotierten Großunternehmen sowie Zielvorgaben für die Erhöhung des Frauenanteils in rund 3500 weiteren Firmen vor. Die Vorgabe gilt auch für die Bundesverwaltung im öffentlichen Dienst. 

    Assistierte Ausbildung: Sie wird neu eingeführt. Das Ziel: Mehr benachteiligte junge Menschen sollen intensiv auf eine betriebliche Berufsausbildung vorbereitet und zum erfolgreichen Abschluss dieser Ausbildung geführt werden. Eine individuelle und ständige Unterstützung während der Ausbildung sind dabei die Kernelemente. Künftig sollen zudem alle jungen Menschen, die ausbildungsbegleitende Hilfen zur Aufnahme und zum erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung benötigen, diese erhalten können.

    Energieverbrauch in Immobilienanzeigen:   Immobilienanzeigen müssen schon seit 2014 Kennzahlen zum Energieverbrauch des Gebäudes enthalten. Ab 1. Mai 2015 drohen nun auch Bußgelder bis zu 15.000 Euro, verzichten Inserenten auf die Informationen. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband hin. Vermieter und Verkäufer müssen das Baujahr des Hauses, den Energieträger der Heizung, den Endenergiekennwert aus dem Energieausweis und die Art des Ausweises nennen.

    Wurde der Energieausweis für das Gebäude nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt, muss zusätzlich in dem Inserat die im Ausweis aufgeführte Effizienzklasse veröffentlicht werden.

    Meldegesetz: Ursprünglich sollte am 1. Mai 2015 ein neues Meldegesetz in Kraft treten. Damit wären Vermieter wieder verpflichtet gewesen, ihren Mietern eine Bescheinigung für den Aus- oder Einzug auszuschreiben. Inzwischen wurde die Gesetzesänderung aber verschoben. Demnach gilt das neue Meldegesetz erst ab 1. November 2015. AZ

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden