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Medizin: Das Thema Sterbehilfe geht unter die Haut

Medizin

Das Thema Sterbehilfe geht unter die Haut

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    Diese Frau hat sich auf ihr Dekolleté tätowieren lassen: „Nicht reanimieren!!! Ich bin 91.“ Sie darf damit selbst über ihr Ende bestimmen.
    Diese Frau hat sich auf ihr Dekolleté tätowieren lassen: „Nicht reanimieren!!! Ich bin 91.“ Sie darf damit selbst über ihr Ende bestimmen. Foto: Michel Porro, Getty Images

    Mareike ist tot. Dass dies passieren würde, stand schon Tage zuvor fest. Seit man begonnen hatte, das Sterben der 74-jährigen Niederländerin vorzubereiten. „Sie kann nicht mehr“, hatte ihr Mann Hendrijk, 79, am Telefon gesagt und war ganz leise geworden, als er hinzufügte: „Ich halte gerade ihre Hände.“

    Vor fünf Jahren gab es die ersten Anzeichen von Demenz. „Die Krankheit hat nach ihr gegriffen“, erzählte Hendrijk. „Ich bin nicht mehr die, die ich bin“, habe sie immer wieder gesagt und geweint – in den wenigen Augenblicken, in denen sie zuletzt noch „wach“ war und ihre Familie erkannte. Das letzte Mal dürfte Wochen her gewesen sein. In einem dieser raren Momente sprach sie erst mit ihrem Mann, dann mit den Kindern und schließlich mit dem Hausarzt. „Ich habe kein Leben mehr, bitte lasst mich gehen“, sagte sie immer wieder. In diesen Tagen ist sie gegangen. Mit Hilfe ihres Arztes.

    Mareike ist eine von inzwischen jährlich mehr als 6000 Patienten, 17 pro Tag, die in den Niederlanden „auf eigenen Wunsch“ aus dem Leben scheiden. Die Zahlen sind zuletzt regelrecht explodiert – zwischen 2012 und 2017 stiegen sie um 67 Prozent. Allein im vergangenen Jahr waren es 38 Prozent mehr Menschen als 2016, die in einer von mehreren speziellen Kliniken Hilfe zum Sterben suchten.

    Berna van Baarsen will diese Entwicklung nicht mehr mittragen. Die Medizinethikerin gehörte einem von landesweit fünf Gremien an, die Anträge auf aktive Sterbehilfe prüfen müssen. Vor ein paar Tagen ist sie zurückgetreten. „Die Dämme brechen“, beklagten schon vor einem Jahr 200 niederländische Ärzte in einer gemeinsamen Erklärung. „Unsere moralische Abneigung, das Leben eines wehrlosen Menschen zu beenden, ist groß“, heißt es darin.

    Sterbehilfe: Die Rechtslage in Deutschland

    Der Bundestag will die Sterbehilfe in Deutschland reformieren. Ein Überblick über Rechtslage und Reformüberlegungen:

    Aktive Sterbehilfe: Sie ist in Deutschland strafbar. Wer jemanden auf dessen Wunsch tötet, wird wegen Tötung auf Verlangen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft.

    Passive Sterbehilfe: Gemeint ist der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen. Laut Bundesgerichtshof dürfen Ärzte die Maßnahmen auch dann abbrechen, wenn der Patient noch nicht kurz vor dem Tod steht.

    Indirekte Sterbehilfe: Die Gabe starker Schmerzmittel, die durch ihre Wirkung auf geschwächte Organe das Leben verkürzen können, ist nicht strafbar, wenn sie dem Patientenwillen entspricht. Eine Übersicht über die solche Fälle in Kliniken gibt es nicht.

    Beihilfe zum Suizid: Ein Mittel zur Selbsttötung bereitzustellen, das der Betroffene selbst einnimmt, ist nicht strafbar. Die Ärzteschaft hat sich allerdings in ihrem Berufsrecht das Verbot auferlegt, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten.

    Reformpläne: Organisierte Sterbehilfe soll verboten werden. Vereinigungen sollen keine Tötungshilfe als Serviceangebot anbieten dürfen. Doch die unterschiedlichen Positionen verlaufen quer durch die Fraktionen des Bundestages. Es wird wahrscheinlich mehrere Gruppenanträge von Abgeordneten geben und am Ende eine Abstimmung ohne Fraktionszwang.

    Ihr Vorwurf zielt vor allem darauf ab, dass die Zahl der Demenz-Patienten, die den Tod suchen, „eklatant“ steige. Es handelt sich dabei um jene, die eine zentrale Voraussetzung des Gesetzes nicht mehr erfüllen können: die freie, eigenverantwortliche Entscheidung für den Tod. Seit einigen Monaten wird in den Niederlanden sogar ein Fall vor Gericht verhandelt, bei dem ein Arzt einer sterbenskranken Frau die Todesspritze auf Bitten des Pflegeheims verabreicht hat.

    Die Befürworter wollen noch viel weiter gehen

    Und die Befürworter der Sterbehilfe gehen noch weiter. Die Niederländische Vereinigung für ein Freiwilliges Lebensende (NVVE) will die gesetzlich geforderte Mitwirkung der Mediziner zurückfahren, weil sich zunehmend mehr Ärzte weigern, die Todesspritze zu setzen. Außerdem fordern die Anhänger einer weiteren Liberalisierung die Zulassung einer Todespille. Bestellen können die Mitglieder der „Kooperation letzter Wille“ das Präparat schon jetzt. 180 Euro kosten zwei Gramm eines tödlichen Medikaments – samt Mini-Safe zur sicheren Aufbewahrung. Allerdings ist an eine weitergehende Legalisierung derzeit nicht zu denken. Im Kabinett von Premierminister Mark Rutte sitzt die „Christen-Union“ mit am Tisch. Die Partei will weitere Schritte verhindern.

    Deutschlands Nachbarland, das muss man als Hintergrund wissen, hat 2001 als erstes Land weltweit die aktive Sterbehilfe legalisiert. Wenig später folgten Luxemburg und Belgien; dort gibt es mittlerweile vergleichbare Trends. Die aktive Sterbehilfe, die in den Niederlanden offiziell „Euthanasie“ heißt, bleibt strafbar, wenn sie nicht von einem Arzt unter strengen Auflagen vorgenommen wird. So muss sich der Mediziner „von der Freiwilligkeit und dem Ernst des geäußerten Sterbewunsches seines Patienten überzeugen“. Hinzu kommt, dass ein unerträgliches Leiden vorliegen muss, für das es keine Aussicht auf Besserung gibt. Inzwischen gelten die Sterbe-Regeln auch für Minderjährige, bei denen die Eltern allerdings mitzuentscheiden haben.

    „Wenn es irgendwelche Tabus gibt, dann sind diese längst weg“, sagt Steven Pleiter, Chef der „Lebensende“-Klinik in Den Haag. „Immer mehr Menschen haben eine klare und ausdrückliche Meinung davon, wie sie ihr Lebensende gestalten wollen. Ich erwarte ein sichtliches Wachstum (an Anfragen, die Red.) in den kommenden Jahren.“

    Die Motive, sagt der Klinik-Chef, seien ganz unterschiedlicher Art. Da gebe es Leute wie den 79-jährigen Siep, der sein Gift getrunken hat, um dem Schicksal zu entgehen, das seine Mutter ereilte: Demenz. Da seien aber auch Menschen wie der Patient mit einer zwanghaften Persönlichkeitsstörung, der sich täglich selbst verstümmelt hat und von einer „lebenslangen Hölle“ befreit werden wollte.

    Was für einen Kritiker besorgniserregend ist

    Professor Theo Boer, einer der wichtigsten Ethiker und Vertreter der skeptischen Linie in den Niederlanden, warnt vor einem besorgniserregenden Trend: „Am Anfang handelte es sich bei 98 Prozent um sterbenskranke Menschen mit wenigen verbleibenden Lebenstagen. Diese Zahl ist mittlerweile geschrumpft auf 70 Prozent.“ Andere berichten, dass auch „junge Personen bereits mit 30 oder 40 mit ihrem Hausarzt über Euthanasie reden“. Viele treibt die Angst vor einer späteren Demenz um – verbunden mit dem Risiko, dann nicht mehr selbst entscheiden zu können.

    Gerade unter niederländischen Demenzkranken ist die Zahl derer gestiegen, die einen Antrag auf aktive Sterbehilfe stellen.
    Gerade unter niederländischen Demenzkranken ist die Zahl derer gestiegen, die einen Antrag auf aktive Sterbehilfe stellen. Foto: Sebastian Kahnert, dpa (Symbolbild)

    Dabei war es ausgerechnet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg – übrigens keine Einrichtung der Europäischen Union, sondern des 47 Mitglieder umfassenden Europarats –, der in einem wegweisenden Urteil vor einigen Jahren die Tür zum Sterbewunsch auch für solche Patienten geöffnet hat. Damals ging es um den 38-jährigen Franzosen Vincent Lambert, der nach einem Unfall im Koma lag. Die Ehefrau und seine Eltern stritten sich darüber, ob die lebenserhaltenden Geräte abgeschaltet werden dürfen. Der Menschenrechtsgerichtshof entschied: Sie dürfen. Allerdings lebt Lambert noch immer, was wiederum eine andere Geschichte ist.

    Die Grundsätze des Urteils allerdings haben viel verändert. „Es ist der Patient, der im Mittelpunkt der Entscheidung steht. Das gilt auch dann, wenn der Betreffende nicht mehr in der Lage ist, seinen eigenen Willen auszudrücken oder keine schriftliche Willensäußerung von ihm vorliegt.“ Somit müssten die staatlichen Stellen zusammen mit den Ärzten und der Familie aus früheren Bekundungen des Patienten dessen Willen herausfinden. Ein Urteil, das wie Wasser auf die Mühlen der Sterbehilfe-Befürworter in den drei Benelux-Staaten wirkte.

    Auch Robert Schurink, Direktor der NVVE, begründet seinen Vorstoß für eine weitere Liberalisierung der Sterbehilfe mit dem Hinweis auf den Willen des Betroffenen. Die Forderung, die Rolle der Mediziner zurückzufahren, sei eine Konsequenz aus der Tatsache, dass manche Patienten gerne ihr Leben beenden wollen, aber keinen Hausarzt hätten, der ihren Wunsch erfüllen könne oder wolle. In diesem Fall bekommen Sterbewillige bereits heute Ratschläge, wie und wo sie tödliche Mittel im Ausland bestellen können. Beihilfe zum Suizid ist auch in den Niederlanden strafbar, nicht aber die Beratung.

    Um den Griff zur Todespille noch einfacher zu machen, will die Genossenschaft „Letzter Wille“ nun sogar regelrechte Einkaufsgemeinschaften bilden, um geeignete Sterbemittel zu kaufen. Das passt zu dem politischen Vorstoß, aktive Hilfe zum Tod nicht nur bei Krankheiten zu erlauben, sondern auch bei Menschen, die „lebensmüde“ seien. Professor Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, warnt schon seit Jahren vor „Alarmzeichen“ einer gesellschaftlichen Entwicklung, bei der „Sterbehilfe immer breiter akzeptiert wird“. Was nicht nur ein niederländisches Phänomen ist.

    Werden die gesetzlichen Kriterien wirklich erfüllt?

    Betreiber einschlägiger Blogs im Internet berichten, dass Veröffentlichungen über die niederländische Sterbehilfe-Szene regelmäßig zu Anfragen aus Deutschland führten, was man tun müsse, um im Nachbarland sterben zu dürfen. Die dortigen Sterbehilfe-Regelungen gelten jedoch allein für jene, die im Land leben und krankenversichert sind. „Aber das Leiden derer, die freiwillig gehen möchten, hält sich nicht an Grenzen“, lautet ein Eintrag im Internet von einem Deutschen, der sich selbst als „79-jähriger Todeskandidat“ vorstellt und seinen „täglichen Qualen ein Ende setzen möchte“. Er hat dann noch den Satz dazu gesetzt: „... auch im Sinne all derer, die ich so sehr liebe und denen ich nicht länger zur Last fallen will“.

    Die liberalen Regelungen in den Benelux-Staaten sind jedenfalls einzigartig in Europa. In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten. Dieser Konsens zwischen Palliativmedizinern und Gesetzgebern steht außer in der Schweiz auch in keinem anderen Land zur Diskussion. Fast überall wird jedoch genau jener Dammbruch befürchtet, der in den Niederlanden bereits eingesetzt hat. Dort wurden im Vorjahr rund 400 Betroffene ohne ausdrückliche eigene Zustimmung getötet. Und niemand weiß genau, ob die gesetzlichen Kriterien wirklich in allen Fällen erfüllt waren.

    „Wir winken heute Fälle durch, die wir noch vor einigen Jahren nicht gestattet hätten“, hat schon 2015 der Vorsitzende der nationalen Sterbehilfe-Kommission in Belgien, Wim Distelmans, gewarnt. Dort entwickeln sich die Zahlen ähnlich eklatant wie in den Niederlanden. Eine Erklärung dafür sucht man bisher vergeblich.

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