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Urteil: "Das Leben des Brain" am Karfreitag gezeigt: Bußgeld ist zulässig

Urteil

"Das Leben des Brain" am Karfreitag gezeigt: Bußgeld ist zulässig

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    In Hamm wies ein Gericht die Klage gegen ein Bußgeldbescheid von 100 Euro zurück. Ein Initiative hatte widerrechtlich den Film "Das Leben des Brain" am Karfreitag gezeigt.
    In Hamm wies ein Gericht die Klage gegen ein Bußgeldbescheid von 100 Euro zurück. Ein Initiative hatte widerrechtlich den Film "Das Leben des Brain" am Karfreitag gezeigt. Foto: Alexander Kaya/Symbolfoto

    Seit Jahren kämpft die Initiative "Religionsfreiheit im Revier" gegen das Verbot, bestimmte Filme an stillen Feiertagen  zeigen zu dürfen. Das Amtsgericht Bochum hatte ein Bußgeld über 100 Euro verhängt, weil die Initiatoren am Karfreitag 2014 öffentlich den Film "Das Leben des Brian" der britischen Komikergruppe Monty Python gezeigt hatte. Gegen diesen Schritt war ein Mitglied der Initiative juristisch vorgegangen. Zu Unrecht, wie jetzt das Oberlandesgericht in Hamm entschieden hat. 

    Das Bußgeld wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen das Feiertagsgesetz in Nordrhein-Westfalen hat Bestand, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Weitere Rechtsbeschwerden ließ das OLG nicht zu, alle Fragen seien bereits höchstrichterlich geklärt.

    Das Verbot sei eindeutig. In dem Monty-Python-Film "Life of Brian" sehen die Zuschauer Brian als Jesus-Stellvertreter wider Willen am Kreuz fröhlich singen und pfeifen: "Always Look on the Bright Side of Life". dpa

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