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Neonazi-Trio: Bundesanwalt hat keine Hinweise auf Anschlagsplanungen

Neonazi-Trio

Bundesanwalt hat keine Hinweise auf Anschlagsplanungen

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    Bundesanwalt hat keine Hinweise auf Anschlagsplanungen
    Bundesanwalt hat keine Hinweise auf Anschlagsplanungen

    Die rechtsextreme Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) plante nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler keine Anschläge gegen mehrere auf einer Liste aufgeführte Personen des öffentlichen Lebens.

    Es gebe "keine Anhaltspunkte" dafür, dass diese sichergestellte Liste mit den Namen und Adressen von insgesamt 88 Personen "im Zusammenhang mit konkreten Anschlagsplanungen der NSU stehen könnte", sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft am Mittwochabend auf dapd-Anfrage in Karlsruhe.

    "Spiegel Online" hatte zuvor berichtet, dass die Liste auf einer Datei bei der Auswertung der Beweismittel sichergestellt worden sei.

    Auf der Liste fanden die Ermittler unter anderen den Namen des CSU-Bundestagsabgeordneten Hans-Peter Uhl. Daneben sollen der Grünen-Bundestagsabgeordnete Jerzy Montag sowie Vertreter türkischer und islamischer Organisationen unter den aufgezählten Personen sein. dapd

    Das sind die deutschen Geheimdienste

    In Deutschland gibt es drei Geheimdienste: Den Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD) der Bundeswehr.

    Zusätzlich verfügen die Bundesländer über eigene Landesämter für den Verfassungsschutz.

    Offiziell spricht man übrigens nicht von Geheimdiensten, sondern von Nachrichtendiensten. Auch das Wort "Spionage" hört man offiziell nur ungern. Stattdessen spricht man eher von "Aufklärung" oder "Informationsgewinnung mit nachrichtendienstlichen Methoden".

    Die Arbeit aller drei deutschen Geheimdienste wird vom Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) überprüft. Das PKG ist ein Gremium des deutschen Bundestags.

    Der Bundesnachrichtendienst (BND) mit Sitz in Pullach bei München und Berlin ist für die Auslandsaufklärung zuständig. Seine 6000 Mitarbeiter beschaffen also Informationen aus dem Ausland oder über das Ausland. Daneben ist der BND auch immer häufiger bei der Beschaffung von Informationen über die organisierte Kriminalität im Einsatz.

    BND-Mitarbeiter arbeiten offen oder verdeckt. Sie observieren, werten Medien aus, spionieren, führen Auslandsagenten, und überwachen Telefone oder Internetverbindungen.

    Grundlage für die Arbeit des BND ist das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst von 1990 (BNDG).

    Der deutsche Inlandsgeheimdienst ist das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die rund 2500 Mitarbeiter haben die Aufgabe, Informationen über verfassungsfeindliche und extremistische Aktivitäten zu sammeln. Daneben ist das BfV für die Spionageabwehr zuständig.

    Die Verfassungsschützer arbeiten offen und verdeckt. Sie werten Medien aus, überwachen Telefone und Internetverbindungen, arbeiten mit sogenannten V-Leuten, die aus der extremistischen oder verfassungsfeindlichen Szene heraus berichten.

    Das Bundesamt für Verfassungsschutz untersteht dem Bundesinnenministerium. Grundlage seiner Arbeit ist das Bundesverfassungsschutzgesetz.

    Das Amt für den militärischen Abschirmdienst (MAD) ist der Geheimdienst der Bundeswehr. Es beschäftigt rund 1250 Mitarbeiter.

    Hauptaufgaben des MAD sind die Spionageabwehr und die Sabotageabwehr. Außerdem soll der Militärische Abschirmdienst Extremismus und Terrorismus abwehren.

    Der MAD ist auch an Auslandseinsätzen der Bundeswehr beteiligt. Dort sammeln seine Mitarbeiter Informationen die nützlich sein könnten, um die Sicherheit der Bundeswehr im Ausland zu gewährleisten.

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