Die Kerzen und Blumen auf dem Boden vor dem Drogeriemarkt erinnern an den Tag, der nicht nur die rheinland-pfälzische Kleinstadt Kandel, sondern ganz Deutschland erschüttert hat. „Mia, warum?“ ist auf zwei steinernen Handflächen zu lesen, die jemand dort abgelegt hat. An jenem Ort, an dem am Mittwoch ein 15-jähriges Mädchen getötet wurde. Bisherigen Erkenntnissen zufolge soll der Täter ihr ebenfalls 15-jähriger Ex-Freund gewesen sein, ein Flüchtling aus Afghanistan. Wie berichtet, soll er mit einem Küchenmesser auf die Schülerin eingestochen haben. Die Verletzungen waren so schwer, dass sie starb. Sollte der Afghane verurteilt werden, muss er mit einer Haft in Deutschland rechnen.
Der Vater des Opfers, der gegenüber der Bild-Zeitung sagte, die Familie habe den Flüchtling „aufgenommen wie einen Sohn“, will nun geklärt wissen, wie alt der mutmaßliche Täter wirklich ist. „Er ist nie und nimmer erst 15 Jahre alt. Wir hoffen, dass wir durch das Verfahren jetzt sein wahres Alter erfahren.“ Damit facht er eine Diskussion erneut an, die in Deutschland seit Monaten geführt wird. Denn während verschiedene Unionspolitiker eine gesetzlich vorgeschriebene medizinische Altersfeststellung bei unbegleiteten jungen Flüchtlingen fordern, lehnen das der „Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“, das Deutsche Kinderhilfswerk und die Ärzteorganisation IPPNW ab.
15-Jährige erstochen: Emotionen kochen hoch
Die Tat wird demnächst auch den rheinland-pfälzischen Landtag beschäftigen. Die AfD-Fraktion stellte laut der Rheinpfalz Berichtsanträge für die nächsten Sitzungen des Integrations- und des Innenausschusses. Es solle geklärt werden, ob der Tod des Mädchens hätte verhindert werden können. Während die Emotionen hochkochen, hat der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kandel zu Zurückhaltung und Sachlichkeit aufgerufen. „Ich denke, was im Moment zählt, ist wirklich die Anteilnahme, ist wirklich das tiefe Mitgefühl“, sagte der SPD-Politiker Volker Poß. Er kritisierte pauschale Forderungen nach einem härteren Umgang mit Flüchtlingen. Ihm seien vereinzelt Mails und Wortmeldungen „in einer für mich beschämenden Art und Weise“ zugegangen, sagte Poß. „Da ist von Politikerversagen die Rede, da werden Abschiebungen gefordert, da werden Konsequenzen in Bezug auf den Umgang mit unseren Flüchtlingen eingefordert.“
Für Diskussionen sorgte vor allem, dass der mutmaßliche Täter bereits Mitte Dezember von den Eltern des Opfers wegen Beleidigung, Nötigung und Bedrohung angezeigt worden war. Denn nach dem Ende der Beziehung soll der Afghane seine Ex-Freundin in sozialen Netzwerken und telefonisch bedrängt haben. Nach der Anzeige sei der Flüchtling einer polizeilichen Vorladung aber nicht gefolgt. Daraufhin hätten Polizisten ihm wenige Stunden vor der Tat die Vorladung persönlich vorbeigebracht.
Eltern erstatteten zuvor Anzeige gegen den Flüchtling
Eine Pflicht, auf eine Vorladung der Polizei zu reagieren, gibt es nicht. „Es passiert nichts, wenn sich einer nicht meldet. Die Anzeige geht dann zur Staatsanwaltschaft, weil man davon ausgeht, dass sich der Beschuldigte nicht äußern möchte“, erklärt Thomas Rieger, Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Nord. „Er muss keine Aussage machen. Er muss nur Angaben zu seinen persönlichen Daten machen.“
Bei der Polizei ist es üblich, als Mittel der Prävention eine sogenannte „Gefährderansprache“ zu machen, bei der einem potenziellen Kriminellen gesagt wird, dass man ihn im Fokus habe. Auch in Kandel ist die Polizei vor der Tat auf den Afghanen zugegangen, hatte ihn auf sein Verhalten angesprochen und gewarnt. Die Beamten haben noch mehr Möglichkeiten: Wenn die Faktenlage ergibt, dass akute Gefahr besteht, könne man jemanden in Gewahrsam nehmen, sagt Polizeisprecher Rieger. Bei Jugendlichen sei das allerdings kein Standard. (mit dpa)