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Gerichtsurteil: Abtreibungsgegner dürfen Schwangere nicht gezielt ansprechen

Gerichtsurteil

Abtreibungsgegner dürfen Schwangere nicht gezielt ansprechen

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    Ein Fötus im Mutterleib: Es gibt kaum Frauen, die die Entscheidung für eine Abtreibung leichtfertig fällen.
    Ein Fötus im Mutterleib: Es gibt kaum Frauen, die die Entscheidung für eine Abtreibung leichtfertig fällen. Foto: Peter Endig dpa

    Über die sogenannte "Gehsteigberatung" der Abtreibungsgegner hat das Baden-Württembergs Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim entschieden. Demnach dürfen Abtreibungsgegner schwangere Frauen nicht gezielt in der Nähe einer Beratungsstelle ansprechen. Eine solche Kontaktaufnahme verletze das Persönlichkeitsrecht der Frauen, entschied das Gericht. Es gab mit der Entscheidung (Az: 1 S 36/12) der Stadt Freiburg Recht, die die "

    Verein von Abtreibungsgegnern hatte geklagt

    Der Verein von Abtreibungsgegnern hatte zunächst gegen dieses Verbot vor dem Verwaltungsgericht Freiburg erfolglos geklagt, nun unterlag er auch in der nächsten Instanz. Die Revision ließ der VGH nicht zu, wogegen der Verein aber Beschwerde einlegen könnte.

    Gezielt Schwangere angesprochen

    Den Angaben zufolge hatten Mitglieder des Vereins in der Nähe einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle gezielt schwangere Frauen angesprochen und ihnen unaufgefordert Broschüren überreicht. Der VGH befand, in der Frühphase einer Schwangerschaft seien die meisten Frauen in einer besonderen seelischen Lage. In dieser Situation hätten sie Anspruch auf einen starken Schutz ihrer allgemeinen Persönlichkeitsrechte. Gerade in dieser Lebensphase hätten sie ein Recht darauf, von fremden Personen, die sie auf der Straße ansprächen, in Ruhe gelassen zu werden. dpa/AZ

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