Der 20-jährige Jonny K. war in der Nacht zum 14. Oktober 2012 ohne Anlass angegriffen, brutal verprügelt und getreten worden. Er starb einen Tag später an Gehirnblutungen. Die Attacke hatte bundesweit Entsetzen und eine Debatte über Jugendgewalt ausgelöst.
Den mutmaßlichen Schlägern im Alter von 19 bis 21 Jahren wird nun gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, zwei von ihnen zudem Körperverletzung mit Todesfolge, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte.
Staatsanwaltschaft: "Tötungsvorsatz nicht nachweisbar"
Ein Tötungsvorsatz sei bei den Angeklagten nicht nachweisbar, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner. Deshalb gebe es keine Anklage wegen Mordes oder Totschlags. "Wir haben ein relativ klares Bild."
Laut Anklage sollen die beiden Geflüchteten zusammen mit einem 19 und 21 Jahre alten Angeklagten zusammen auf den jungen Berliner eingeschlagen und eingetreten haben. Als sich ein Begleiter von Jonny K. einmischte, schlugen laut Staatsanwaltschaft die beiden anderen jetzt Angeklagten auf den Freund ein. Dieser wurde schwer verletzt.
Diese beiden mutmaßlichen Angreifer sollen laut Anklage aber nicht an den tödlichen Schlägen und Tritten auf Jonny K. beteiligt gewesen sein.
Am Alexanderplatz getötet: Drei Verdächtige in Haft
Der Berliner Opferbeauftragte Roland Weber sagte der dpa, die Anklage sei nachvollziehbar. Auch wenn nicht Mord oder Totschlag angeklagt seien, drohten bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung mehrjährige Haftstrafen. Die Anklage wurde vor einer Jugendkammer des Landgerichts erhoben.
Hauptverdächtiger in Türkei geflüchtet
Drei der Verdächtigen sitzen in Untersuchungshaft, einer ist auf freiem Fuß. Der Hauptverdächtige im Alter von 19 Jahren ist in die Türkei geflüchtet. Auch ein weiterer mutmaßlicher Schläger ist noch auf der Flucht. Nach dem geflüchteten Hauptverdächtigen wird laut Justizverwaltung mit einem deutschen und europäischen Haftbefehl gefahndet. Bei den türkischen Behörden wurde ein Festnahme-Ersuchen gestellt. Da die Türkei nicht Mitglied der EU sei, gelte dort ein europäischer Haftbefehl nicht.
Die türkischen Behörden haben ihrerseits ein Rechtshilfeersuchen an Deutschland gerichtet, um die Ermittlungspapiere der Berliner Staatsanwaltschaft zu sehen. Unklar ist, welche Staatsangehörigkeit der Verdächtige derzeit hat.
Ob ein Verfahren in der Türkei eröffnet werden soll, ist offen. Bei einer Verurteilung in der Türkei könnte nach Einschätzung von Experten aber eine höhere Strafe drohen als in Deutschland, auch weil dort das Jugendstrafrecht nicht angewendet wird. In Deutschland sieht dieses eine Höchststrafe von zehn Jahren vor. dpa