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Nördlingen: Zwölf Stämme: Sektenmitglieder verweigern Gutachten

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Zwölf Stämme: Sektenmitglieder verweigern Gutachten

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    Der Sitz der „Zwölf Stämme“ im ehemaligen Gutshof Klosterzimmern: Hier wurden 24 Kinder von den Behörden in Obhut genommen.
    Der Sitz der „Zwölf Stämme“ im ehemaligen Gutshof Klosterzimmern: Hier wurden 24 Kinder von den Behörden in Obhut genommen. Foto: Ronald Hummel (Archivbild)

    Gutachter haben vor Gericht sehr viel Einfluss. Sie fällen keine Entscheidung, doch häufig folgt der Richter ihrer Einschätzung. In manchen Verfahren beurteilen die Sachverständigen, ob ein Zeuge als glaubwürdig eingeschätzt werden kann oder nicht, in anderen, ob ein Angeklagter verhandlungsfähig ist oder nicht. Manchmal prüfen sie auch, ob Kinder in ihren Familien bleiben sollten. Oder ob sie in Pflegefamilien oder Heimen besser aufgehoben sind.

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