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Justiz: Zwölf Stämme: Lehrerin schlug kurzsichtiges Kind, weil es nicht lesen konnte

Justiz

Zwölf Stämme: Lehrerin schlug kurzsichtiges Kind, weil es nicht lesen konnte

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    Eine ehemalige Lehrerin der Zwölf Stämme wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Sie hatte ein kurzsichtiges Kind geschlagen, weil es nicht lesen konnte.
    Eine ehemalige Lehrerin der Zwölf Stämme wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Sie hatte ein kurzsichtiges Kind geschlagen, weil es nicht lesen konnte. Foto: Hummel (Archiv)

    Die 45-jährige ehemalige Lehrerin der Zwölf Stämme hätte gut wegkommen können: Richter Gerhard Schamann legte ihr bei der Verhandlung am Nördlinger Amtsgericht dar, wenn sie ihrem Opfer, einer heute 22-jährigen Frau, die Aussage erspart, könne das Gericht nur von einem Fall der Züchtigung mit Weidenruten im Zeitraum 2004/2005 ausgehen. Das wäre ein minderschwerer Fall von schwerer Körperverletzung, aber keine Misshandlung Schutzbefohlener – diese sehe das Gericht erst bei serienmäßigem Schlagen an. Schamann betonte, dass dies kein „Deal“ sei, lediglich ein Erläutern seiner Vorgehensweise, die er gleichwohl als „goldene Brücke“ bezeichnete.

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