Die 45-jährige ehemalige Lehrerin der Zwölf Stämme hätte gut wegkommen können: Richter Gerhard Schamann legte ihr bei der Verhandlung am Nördlinger Amtsgericht dar, wenn sie ihrem Opfer, einer heute 22-jährigen Frau, die Aussage erspart, könne das Gericht nur von einem Fall der Züchtigung mit Weidenruten im Zeitraum 2004/2005 ausgehen. Das wäre ein minderschwerer Fall von schwerer Körperverletzung, aber keine Misshandlung Schutzbefohlener – diese sehe das Gericht erst bei serienmäßigem Schlagen an. Schamann betonte, dass dies kein „Deal“ sei, lediglich ein Erläutern seiner Vorgehensweise, die er gleichwohl als „goldene Brücke“ bezeichnete.
Justiz