Am Dienstag begann am Familiengericht des Amtsgerichts Nördlingen das Hauptverfahren im Sorgerechtsstreit um die minderjährigen Kinder der Sekte „Zwölf Stämme“. Wie berichtet, waren bei einer Polizeiaktion am 5. September vergangenen Jahres alle 24 damals minderjährigen Kinder der Zwölf Stämme in Klosterzimmern abgeholt und durch das Jugendamt in Obhut genommen worden. Aufgrund der Praxis der Sekte, die Kinder mit Weidenruten zu schlagen, sahen die Behörden das Kindeswohl als gefährdet an.
Prozess in Nördlingen