Das Urteil des Richters war eindeutig, seine Formulierungen waren es auch. Das Erziehungskonzept der „Zwölf Stämme“ beinhalte körperliche Züchtigungen, also Schläge mit einer Rute. Da die Eltern sich davon nicht distanziert hatten, sei das Wohl ihrer Kinder gefährdet, und zwar „konkret, gegenwärtig und nachhaltig“. Der Familienrichter entzog den Eltern für insgesamt sechs Kinder das Sorgerecht. Das war im Oktober 2014, und es war am Amtsgericht in Ansbach. Dort hatte es, wie auch in Nördlingen, zahlreiche Prozesse um das Sorgerecht der Kinder der Zwölf Stämme gegeben, nachdem die Polizei sowie Mitarbeiter des Jugendamtes im September 2013 insgesamt 40 Kinder der Sekte in Wörnitz im Landkreis Ansbach und Klosterzimmern geholt hatten.
Nördlingen