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Nördlingen: Konflikt um die Sekte Zwölf Stämme spitzt sich zu

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Konflikt um die Sekte Zwölf Stämme spitzt sich zu

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    Mitglieder der Sekte „Zwölf Stämme“ am Montag während des Stabenfestumzuges in Nördlingen. Sie halten Schilder in die Höhe, mit denen sie das Vorgehen der deutschen Behörden mit der Politik der Nationalsozialisten von 1939 vergleichen.
    Mitglieder der Sekte „Zwölf Stämme“ am Montag während des Stabenfestumzuges in Nördlingen. Sie halten Schilder in die Höhe, mit denen sie das Vorgehen der deutschen Behörden mit der Politik der Nationalsozialisten von 1939 vergleichen. Foto: Dieter Mack

    Das Urteil des Richters war eindeutig, seine Formulierungen waren es auch. Das Erziehungskonzept der „Zwölf Stämme“ beinhalte körperliche Züchtigungen, also Schläge mit einer Rute. Da die Eltern sich davon nicht distanziert hatten, sei das Wohl ihrer Kinder gefährdet, und zwar „konkret, gegenwärtig und nachhaltig“. Der Familienrichter entzog den Eltern für insgesamt sechs Kinder das Sorgerecht. Das war im Oktober 2014, und es war am Amtsgericht in Ansbach. Dort hatte es, wie auch in Nördlingen, zahlreiche Prozesse um das Sorgerecht der Kinder der Zwölf Stämme gegeben, nachdem die Polizei sowie Mitarbeiter des Jugendamtes im September 2013 insgesamt 40 Kinder der Sekte in Wörnitz im Landkreis Ansbach und Klosterzimmern geholt hatten.

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