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  3. Zwölf Stämme: Kinder der Zwölf Stämme dürfen nicht zu ihren Eltern zurück

Zwölf Stämme
15.06.2015

Kinder der Zwölf Stämme dürfen nicht zu ihren Eltern zurück

Zwei Elternpaare der Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" wurde das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen.
Foto: Jan Kandzora

Zwei Elternpaare der "Zwölf Stämme" bekommen ihre Kinder nicht zurück. Das hat das Gericht heute entschieden und die Entscheidung folgendermaßen begründet.

Zwei Elternpaare der Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" bekommen das Sorgerecht für ihre Kinder nicht zurück. Das Amtsgericht Ansbach geht davon aus, dass ihre Kinder auch in Zukunft körperlich züchtigen würden. Diese Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg am heutigen Montag in Nürnberg.

Züchtigung mit der Rute ist unabdingbar für "Zwölf Stämme"

Im Oktober 2014 hatte das Amtsgericht den Eltern Teile der elterlichen Sorge entzogen. Die Eltern legten dagegen Beschwerde ein. Doch auch für den Familiensenat des OLG steht fest, "dass die betroffenen Eltern aufgrund ihrer religiösen Überzeugung ihre Kinder auch in Zukunft körperlich züchtigen würden, weil die Züchtigung mit der Rute nach den Vorstellungen der Glaubensgemeinschaft, die die betroffenen Eltern teilen, unabdingbar zur Kindererziehung gehört", hieß es.

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