Zwei Elternpaare der Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" bekommen das Sorgerecht für ihre Kinder nicht zurück. Das Amtsgericht Ansbach geht davon aus, dass ihre Kinder auch in Zukunft körperlich züchtigen würden. Diese Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg am heutigen Montag in Nürnberg.
Zwölf Stämme