Ab 9 Uhr wird das Gericht zunächst einmal zwei Eltern, die jeweils zwei Kinder haben, anhören. Dabei sein wird auch ein Gutachter. Dieser soll prüfen, ob die Angehörigen der Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" tatsächlich erziehungsfähig sind - oder ob es besser ist, die Kinder anderswo unterzubringen und betreuen zu lassen.
Nördlingen