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Nördlingen: Gericht: "Zwölf Stämme"-Kinder bleiben vorerst bei Pflegeeltern

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Gericht: "Zwölf Stämme"-Kinder bleiben vorerst bei Pflegeeltern

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    Die meisten Kinder, die aus der Sekte "Zwölf Stämme geholt wurden, bleiben vorerst bei ihren Pflegeeltern. Das entschied das Oberlandesgericht in Nürnberg.
    Die meisten Kinder, die aus der Sekte "Zwölf Stämme geholt wurden, bleiben vorerst bei ihren Pflegeeltern. Das entschied das Oberlandesgericht in Nürnberg. Foto: Ronald Hummel

    Vorerst wohl keine Chance für die Eltern der umstrittenen Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme". Das Nürnberger Oberlandesgericht (OLG) hat Beschwerden von Eltern gegen den vorläufigen Entzug des Sorgerechts für ihre Kinder weitgehend zurückgewiesen.

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