Ehepaar verliert vor Gericht: Flüchtlinge dürfen bleiben
Ein Ehepaar hat vor dem Verwaltungsgericht gegen die Unterbringung von Asylbewerbern am Möttinger Ortsrand geklagt – und verloren. Die Kläger nervt besonders der Lärm.
Das allein stehende Gebäude, etwa 500 Meter vor dem Ortsrand von Möttingen, fällt vor allem Autofahrern ins Auge. Es steht unmittelbar an der Bundesstraße 25. Das Doppelhaus hat zwei Besitzer, eine Haushälfte stand jahrelang leer. Seit wenigen Monaten ist es wieder bewohnt. Neun aus Syrien geflohene Asylbewerber, vier davon Kinder, sind eingezogen. Der Eigentümer hat an das Landratsamt vermietet.
Damit begannen die Probleme, die auch das Verwaltungsgericht in Augsburg beschäftigten. Um es gleich vorweg zu nehmen: Ein sehr gefährliches Verkehrsproblem haben die Verwaltungsrichter nicht lösen können. Der Fuß- und Radweg nach Möttingen liegt jenseits der vielbefahrenen Bundesstraße. Mutmaßlich ein Planungsfehler, als vor einem Vierteljahrhundert die Straße neu trassiert wurde.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Intoleranz hat mindestens zwei Namen: Wolfgang und Herbert
Es scheinen diejenigen Recht zu haben, daß die Einheimischen sich alles gefallen lassen müssen und bald nichts mehr zu sagen haben. Ein Hoch auf auf die Justiz. [url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Eklig/smilie_iek_082.gif[/img][/url]
Unabhängig davon, dass ihr Satzbau etwas "verwirrend" und grammtikalisch wohl nicht "deutsch" ist, müssen sie mir etwas inhaltich erläutern: wieso sollten "Einheimische sich alles gefallen lassen müssen"? Was meinen sie mit alles gefallen lassen müssen? Müssen diese sich im baurechtlichen Sinne das Bewohnen einer Doppelhaushälfte gefallen lassen? Na, unerhört sage ich da. Empörung ist angebracht.
Wünsche dem viel Spass mit seinen neuen Nachbarn.
Der kann seine Doppelhaushälfte vergessen.
Am besten: Doppelhaushälfte auch für Refugees bereitstellen und was neues kaufen, zahlt sich von alleine ab !!!