Die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Ingolstadt wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen ist zu Ende gegangen. Der Angeklagte, ein 21-jähriger gebürtiger Ingolstädter, nahm gestern seine Berufung zurück. Das Urteil aus erster Instanz ist somit rechtskräftig. Das Amtsgericht Ingolstadt hatte ihn im April zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Es war nach der Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt, dass der junge Mann im September 2013 mit einem damals 13-jährigen Mädchen geschlafen hatte – wenn auch nicht gegen den Willen des Kindes. Zudem hatte er noch zwei Fahrräder gestohlen.
Landgericht Ingolstadt