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Gericht: Spuren am offenen Sarg: Schmerzensgeld für Eltern

Gericht

Spuren am offenen Sarg: Schmerzensgeld für Eltern

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    Neben dem tragischen Tod ihrer Tochter mussten die Eltern einen weiteren Schock verkraften: Am offenen Sarg hatten sie entdeckt, dass ihre Tochter gegen ihren Willen und ohne Anordnung durch die Staatsanwaltschaft obduziert worden war.
    Neben dem tragischen Tod ihrer Tochter mussten die Eltern einen weiteren Schock verkraften: Am offenen Sarg hatten sie entdeckt, dass ihre Tochter gegen ihren Willen und ohne Anordnung durch die Staatsanwaltschaft obduziert worden war. Foto: Symbolbild: Alexander Kaya

    Das Geld wird ihre Tochter nicht wieder lebendig machen. Das wissen die Eltern. Doch nach einem jahrelangen, nervenzehrenden Prozess haben sie am Donnerstag auf juristischer Ebene einen kleinen Teilerfolg erzielt: Sie erhalten vom Klinikum Ingolstadt Schmerzensgeld wegen einer nicht genehmigten Obduktion. Einen Behandlungsfehler der Ärzte konnte Vorsitzender Richter Konrad Riedel jedoch nicht erkennen.

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