Ammerfeld/Burgmannshofen Für Herbert Kugler ist die Sache glasklar: Sein Windrad ist nicht zu laut. Weder nachts noch tagsüber. Deshalb kann er das Urteil des Landgerichts Augsburg, das gestern verkündet wurde, auch nicht nachvollziehen. Denn Richter Josef Jung entschied: Das vom Gericht beauftragte Gutachten habe ergeben, dass die Anlage während der Messungen im vergangenen Jahr mehrmals den zulässigen Nachtgrenzwert von 45 db(A) überschritten habe. Das müsse Kugler künftig unterlassen, ansonsten drohe ihm ein Ordnungsgeld bis zu 50000 Euro. Ein Ehepaar aus Burgmannshofen hatte auf dem Zivilweg geklagt.
Klage