Wegen sexueller Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen muss ein 32-Jähriger für fast vier Jahre ins Gefängnis. Das Amtsgericht Ingolstadt verurteilte den Mann am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten, weil er nach Überzeugung des Gerichts am zweiten Weihnachtsfeiertag zwei Frauen in der Damentoilette einer Ingolstädter Diskothek massiv sexuell belästigt, betatscht und versucht hatte, sie sich gewaltsam gefügig zu machen.
Amtsgerichtsvizedirektor Christian Veh sagte während der Urteilsbegründung: „Wäre der Türsteher nicht dazwischen gegangen, möchte man sich gar nicht vorstellen, was sonst noch alles passiert wäre.“ Was rein juristisch noch als sexuelle Nötigung behandelt werde, sei im alltäglichen Sprachgebrauch versuchte Vergewaltigung. Veh: „Das ist einfach kriminell.“ Nach der Beweisaufnahme stehe der Vorfall „eindeutig fest“, die Zeugenaussagen hätten ihn „sonnenklar“ bestätigt. Beide Frauen und einer der Türsteher des Nachtclubs hatten den Angeklagten schwer belastet.
Nach Überzeugung des Gerichts habe der sich an jenem Abend „auf der Suche nach einem Opfer“ zunächst vor der Damentoilette herumgetrieben. Als der Moment dann günstig war, ging er in der Toilette mit geöffneter Hose und eindeutig manipulativen Handbewegungen zuerst auf die eine Frau los, und dann, als deren Freundin ihr zu Hilfe kam, auch noch auf diese. Beiden habe er den Mund zugehalten und versucht, sie zu entkleiden und im Intimbereich zu berühren. Beide wehrten sich nach Kräften. Einer der Frauen gelang es schließlich, ihm in den Finger zu beißen und laut um Hilfe zu schreien. Der Türsteher kam. Er musste – nach eigener Aussage – den Angeklagten von der Frau „wegzerren“. Wenig später übernahm dann die Polizei.
Angeklagter konnte sich angeblich an nichts mehr erinnern
Der Angeklagte, ein Asylbewerber aus dem Senegal, der zum damaligen Zeitpunkt erst drei Monate in Deutschland war, hatte mittels Dolmetscher ausgesagt. Er sei zwar in der Toilette gewesen, habe sich aber lediglich mit den Frauen unterhalten wollen. Zudem sei er sehr betrunken gewesen und könne sich nicht mehr erinnern.
Das Schöffengericht glaubte ihm nicht. Es war – dem Ergebnis eines von der Polizei gemachten Alkoholtestes nach – von 0,77 Promille für den Tatzeitpunkt ausgegangen. Die Alkoholisierung, so Richter Veh, habe aber überhaupt keine Rolle gespielt. Der Angeklagte habe einfach ganz massiv Gewalt angewendet. Und für solche Vergehen gebe es an diesem Gericht keine Bewährungsstrafe.
Er war dem Antrag von Oberstaatsanwalt Günter Mayerhöfer weitestgehend gefolgt. Der hatte in seinem Plädoyer vier Jahre gefordert. Pflichtverteidiger Martin Angermayr hatte selbst keinen Antrag gestellt. Das Tatgeschehen aber, so der Anwalt, habe sich so zugetragen, wie in der Anklageschrift formuliert. Eine versuchte Vergewaltigung sehe er zwar nicht. Das konkrete Tatgeschehen bleibe zu diffus. Aber auch seiner Überzeugung nach, hätten die Zeugen alle die Wahrheit gesagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. kuepp